Bestatter im Kanton Zürich
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Zürich
Todesfall im Kanton Zürich: Zuständigkeiten, Fristen und Wahlmöglichkeiten
Was im Kanton Zürich nach einem Todesfall gilt – Zivilstandsamt, Bezirksgericht, Bestattungsamt der Gemeinde – und was die Zürcher Besonderheit «städtischer oder privater Bestatter» für Angehörige bedeutet.
Wer ist im Kanton Zürich wofür zuständig?
Die erste Stelle ist immer die Ärztin oder der Arzt: Zu Hause stellt der Hausarzt oder der Notfalldienst (Ärztefon 0800 33 66 55) die Todesbescheinigung aus, im Spital und im Pflegeheim das Personal. Erst mit diesem Dokument kann die verstorbene Person überführt und der Todesfall gemeldet werden.
Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus. Der Kanton Zürich ist in Zivilstandskreise gegliedert; zuständig ist der Kreis, in dem der Tod eingetreten ist. Die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder Bestattungsunternehmen – Sie müssen nicht selbst am Schalter erscheinen.
Für Friedhof und Bestattung ist die Wohngemeinde zuständig. Die kantonale Bestattungsverordnung setzt den Rahmen, die Gemeinde konkretisiert ihn in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement: Grabarten, Ruhezeiten, Termine, Gebühren. Ansprechstelle ist das Bestattungsamt – in kleineren Gemeinden die Gemeindeschreiberei.
Bei Erbschaftsangelegenheiten unterscheidet sich Zürich von vielen anderen Kantonen: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung und öffentliches Inventar laufen über das Bezirksgericht (Einzelgericht) am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht über eine Verwaltungsbehörde. Ein zu Hause gefundenes Testament ist dort unverzüglich einzureichen.
Das Bestattungsunternehmen – städtisch oder privat – koordiniert alles Übrige: Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine bei Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, auf Wunsch Inserate und Drucksachen.
Städtischer Bestattungsdienst oder privater Bestatter?
Das ist die eigentliche Zürcher Frage. Die Städte Zürich und Winterthur führen eigene Bestattungsämter, die nicht nur Friedhöfe verwalten, sondern selbst Bestattungen durchführen: Überführung, Sarg, Einäscherung oder Erdbestattung, Grab. Für Einwohnerinnen und Einwohner übernimmt die Stadt Zürich einen grossen Teil dieser Grundleistungen – was genau enthalten ist, steht im städtischen Reglement, und es lohnt sich, das vor dem ersten Gespräch zu lesen.
Ein privates Bestattungsunternehmen bietet, was der städtische Dienst nicht oder nur eingeschränkt bietet: eine feste Ansprechperson von der ersten Nacht bis nach der Beisetzung, Hausbesuche, Aufbahrung im eigenen Zuhause, Begleitung bei der Abdankung, Gestaltung der Trauerfeier, Unterstützung bei Inseraten, Danksagungen und Behördengängen. Viele Familien kombinieren beides: die Grundleistungen der Stadt, die persönliche Begleitung vom privaten Bestatter.
Ausserhalb der beiden grossen Städte – am Zürichsee, im Oberland, im Unterland, im Weinland, im Limmattal und im Knonauer Amt – gibt es diese Wahl meist nicht: Die Gemeinde stellt Friedhof und Grab, die Bestattung selbst organisiert ein privates Unternehmen aus der Region. Fragen Sie beim Bestattungsgespräch immer, welche Leistungen die Gemeinde übernimmt, damit nichts doppelt verrechnet wird.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden – das übernimmt in der Regel die Institution oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt die Gemeinde, und für Kremationen sind die Termine des Krematoriums massgebend.
Im Erbrecht sind die Fristen länger und werden gerne übersehen: Ein öffentliches Inventar können Erben innert eines Monats beim Bezirksgericht verlangen; eine Erbschaft lässt sich innert drei Monaten schriftlich beim Bezirksgericht ausschlagen. Wer in dieser Zeit über Nachlasswerte verfügt, riskiert, die Erbschaft stillschweigend anzunehmen – bei unklarer Vermögenslage vorher beraten lassen.
Ohne gesetzliche Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren (laufende Renten stoppen, Hinterlassenenrenten anmelden), dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument.
Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab – was ist im Kanton Zürich üblich?
Wie in der übrigen Schweiz wird die grosse Mehrheit der Verstorbenen kremiert. Die Urne kann anschliessend in einem Urnengrab, in einer Urnennische oder im Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden – das Gemeinschaftsgrab ist in den Zürcher Gemeinden längst die häufigste Wahl und keine Verlegenheitslösung: kein eigener Grabunterhalt, oft eine Namensnennung, ein gepflegter Ort für alle.
Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, darf die Asche auch ausserhalb des Friedhofs beigesetzt oder verstreut werden – im eigenen Garten, in einem Bestattungswald oder in der Natur; bei fremdem Grund gehört das Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers dazu. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde zur Verfügung; Ruhezeit und Unterhaltspflicht regelt ihr Friedhofreglement.
Die Abdankung kann in der Kirche, in der Friedhofkapelle oder frei gestaltet stattfinden, vor oder nach der Kremation. Immer mehr Familien wählen eine Feier mit freier Rednerin oder freiem Redner – und in der Stadt Zürich lassen sich Bestattungswünsche für später vorsorglich beim Bestattungsamt hinterlegen.
Wer zahlt die Bestattung?
Bestattungskosten sind Nachlasskosten und werden zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person bezahlt; Banken geben dafür auf Vorlage der Bestatterrechnung auch gesperrte Konten frei. Reicht das Vermögen nicht, tragen die Erben die Kosten – als familienrechtliche Pflicht auch dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen.
Die Gemeinde ist im Kanton Zürich oft ein grösserer Kostenträger, als Familien erwarten: Die Stadt Zürich übernimmt für ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Grundleistungen weitgehend, andere Gemeinden stellen Grab oder Gemeinschaftsgrab kostenlos zur Verfügung oder beteiligen sich an der Kremation. Umfang und Bedingungen stehen im jeweiligen Reglement.
Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Wohngemeinde für eine würdige, einfache Bestattung. Sprechen Sie das gegenüber dem Bestattungsunternehmen offen an – der Ablauf ist bekannt und wird direkt mit der Gemeinde geregelt. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der Eigenleistungen des Bestatters, Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und Optionales getrennt ausweist.
Bestatter in Ihrer Region des Kantons
Der Kanton Zürich ist in zwölf Bezirke gegliedert; Bestattungsunternehmen arbeiten regional und kennen Friedhöfe, Kirchgemeinden und Gepflogenheiten ihres Einzugsgebiets. Wählen Sie deshalb einen Bestatter aus Ihrer Nähe.
Stadt Zürich – Bestatter in Zürich: städtischer Bestattungsdienst und private Unternehmen in allen Stadtkreisen.
Zürichsee und Pfannenstiel – Küsnacht und die Goldküste bis Meilen.
Region Winterthur – Elsau und das Eulachtal; Winterthur selbst führt ein eigenes Bestattungsamt.
Zürcher Oberland und Kempttal – Lindau und die Gemeinden Richtung Pfäffikon und Uster.
Weitere Regionen – Unterland, Weinland, Limmattal, Knonauer Amt – ergänzen wir laufend; die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises
Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus. Zuständig ist der Zivilstandskreis des Sterbeorts.
Bezirksgericht (Einzelgericht) Ihres Bezirks
Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, öffentliches Inventar.
Bestattungsamt oder Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde
Friedhof, Grabwahl, Termine und Gebühren. Die Städte Zürich und Winterthur führen eigene Bestattungsämter mit Bestattungsdienst.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Spital, Heim oder Bestattungsunternehmen übernehmen die Meldung in der Regel für Sie.
Bestattung
meist innerhalb weniger Tage
Rahmen und Termine legt die Gemeinde fest.
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Beim Bezirksgericht – wenn die Schuldenlage unklar ist.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich beim Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes.
Wichtige Kontakte
Informationen für Zürich
Erste Schritte
Was ist sofort nach einem Todesfall zu tun?
Bestattungsarten
Übersicht verschiedener Bestattungsformen
Trauerbegleitung
Professionelle Hilfe bei der Trauerbewältigung
Nachhaltige Bestattung
Nachhaltige und naturnahe Bestattungsformen
Erdbestattung
Informationen zur klassischen Form der Beisetzung
Weitere Ratgeber
Alle verfügbaren Informations- und Hilfeseiten im Überblick
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