Bestatter im Kanton Jura
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Jura
Todesfall im Kanton Jura: Notar, Gemeinde und die ersten Schritte
Was im Kanton Jura nach einem Todesfall gilt: État civil, der Notar für Testamentseröffnung und Erbbescheinigung, das Tribunal de première instance für die Ausschlagung, die Commune für Friedhof und Grab – Behörden auf Französisch.
Wer ist im Kanton Jura wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt das certificat de décès aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im EMS das Personal. Der Office de l'état civil beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass geht der Jura einen eigenen Weg: Nicht eine Behörde, sondern ein Notar eröffnet das Testament und stellt das certificat d'héritier aus – Sie wählen ihn frei. Ein zu Hause gefundenes Testament übergeben Sie deshalb einem Notar Ihrer Wahl. Für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar ist dagegen das Tribunal de première instance zuständig, konkret der juge administratif.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Commune: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem règlement des cimetières; Ansprechstelle ist die Administration communale. Seit dem 1. Januar 2026 gehört auch Moutier zum Kanton – wer dort wohnt, hat es nun mit jurassischen Stellen zu tun, nicht mehr mit bernischen.
Das Bestattungsunternehmen (pompes funèbres) koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Commune, paroisse und Krematorium, avis mortuaires und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Zwei Tage hat man, um den Todesfall dem Zivilstandsamt zu melden – Sie müssen dafür nicht selbst vorsprechen, Spital, Heim oder Bestatter tun es. Die Bestattung folgt meist innerhalb weniger Tage nach dem Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums, das die jurassischen Gemeinden in den Nachbarkantonen nutzen.
Wer die Erbschaft nicht antreten will oder Schulden befürchtet, hat Zeit, aber nicht unbegrenzt: das öffentliche Inventar innert eines Monats beim Tribunal de première instance, die schriftliche Ausschlagung innert drei Monaten beim Tribunal de première instance. Bis dahin nichts aus dem Nachlass verkaufen oder auflösen.
Keine Frist, aber je früher, desto weniger Rückforderungen: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Vermieter. Der Todesschein des Zivilstandsamts öffnet alle diese Türen – mehrere Exemplare sparen Wochen.
Bestattung, Friedhof und Kosten im Jura
Auch im Jura wird heute die Mehrheit kremiert, doch die Erdbestattung und das Familiengrab haben im katholisch geprägten Kanton einen stärkeren Stand als anderswo. Die Urne kommt ins Urnengrab, ins columbarium oder ins Gemeinschaftsgrab (jardin du souvenir); weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – in den Freibergen etwa, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft.
Die Bestattung wird aus dem Nachlass bezahlt; Banken lösen dafür gesperrte Konten gegen die Bestatterrechnung. Fehlt Vermögen, tragen die Erben die Kosten – als familienrechtliche Pflicht selbst dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen.
Fragen Sie die Gemeinde, welche Grundleistungen sie trägt – in vielen Reglementen sind Grab oder Gemeinschaftsgrab für Einwohnerinnen und Einwohner enthalten. Wo weder Nachlass noch Familie zahlen können, übernimmt der Service social régional eine würdige, einfache Bestattung. Bestehen Sie auf einem Kostenvoranschlag mit drei getrennten Blöcken: Bestatter, Fremdkosten, Optionales.
Bestatter in Ihrer Region des Juras
Bestattungsunternehmen arbeiten regional. Wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe, Pfarreien und Communes Ihrer Gegend kennt.
Vallée de Delémont – Delémont und Bassecourt.
Ajoie – Porrentruy.
Prévôté und Grand Val – Moutier, seit 2026 jurassisch.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Office de l'état civil (Zivilstandsamt)
Beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus.
Notaire (Notar)
Im Jura eröffnet der Notar das Testament und stellt das certificat d'héritier aus.
Tribunal de première instance (Juge administratif)
Nimmt die Ausschlagung (répudiation) entgegen und ordnet das öffentliche Inventar an.
Conseil communal / Administration communale
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem règlement des cimetières der Commune.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Beim Tribunal de première instance.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich beim Tribunal de première instance (juge administratif).
Gemeinden im Kanton Jura
Informationen für Jura
Erste Schritte
Was ist sofort nach einem Todesfall zu tun?
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