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Bestatter im Kanton Thurgau

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Thurgau

Todesfall im Thurgau: Notariat, Gemeinde und die ersten Schritte

Zuständigkeiten, Fristen und Gepflogenheiten im Kanton Thurgau – Zivilstandsamt, Notariat für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab – vom Seerücken bis ins Hinterthurgau.

Wer ist im Thurgau wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt des Zivilstandskreises, in dem der Tod eingetreten ist, beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.

Für den Nachlass kennt der Thurgau staatliche Notariate, je Bezirk. Sie eröffnen Testamente und Erbverträge, stellen Erbbescheinigungen aus und führen Inventare; ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin. Wer eine Erbschaft ausschlagen will oder die Vermögenslage nicht überblickt, wendet sich am besten zuerst ans Notariat – es kennt die Fristen und den Weg.

Friedhof und Bestattung sind Sache der Wohngemeinde. Eine Thurgauer Besonderheit: Viele politische Gemeinden bestehen aus mehreren Dörfern, und der Friedhof – oft bei der Kirche – liegt nicht immer im eigenen Ortsteil. Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, auf Wunsch Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums in der Region.

Die erbrechtlichen Fristen sind länger: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher beim Notariat nachfragen.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument.

Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab und Kosten


Auch im Thurgau wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das in den meisten Gemeinden heute die häufigste Wahl ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, in einem Bestattungswald oder in der Natur. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.

Die Abdankung findet in der Kirche, in der Friedhofkapelle oder frei gestaltet statt, vor oder nach der Kremation; im reformiert geprägten, aber gemischten Thurgau sind kirchliche wie freie Feiern gleichermassen üblich.

Kosten: Bestattungskosten werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt; reicht er nicht, tragen die Erben sie – auch bei Ausschlagung. Viele Gemeinden übernehmen für Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Wohngemeinde für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales getrennt ausweist.

Bestatter in Ihrer Region des Thurgaus


Bestattungsunternehmen arbeiten regional. Wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe und Gemeinden Ihrer Gegend kennt.

Seerücken und Untersee – Hörhausen und die Gemeinden zwischen Steckborn und Frauenfeld.

Hinterthurgau – St. Margarethen bei Münchwilen.

Weitere Regionen – Frauenfeld, Weinfelden, Oberthurgau mit Arbon und Romanshorn, Kreuzlingen – ergänzen wir laufend; die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises

Online-Service

Beurkundet den Todesfall, stellt den Todesschein aus; zuständig nach Sterbeort.

Notariat Ihres Bezirks

Der Thurgau kennt staatliche Notariate: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Inventar – und die erste Anlaufstelle bei Fragen zum Nachlass.

Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung der Wohngemeinde

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Über das Notariat.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich; das Notariat nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

Gemeinden im Kanton Thurgau

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