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Bestatter im Kanton Basel-Stadt

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Basel-Stadt

Todesfall in Basel-Stadt: Erbschaftsamt, Bestattungsamt und der Hörnli

Was in Basel-Stadt nach einem Todesfall gilt: ein Erbschaftsamt für den ganzen Kanton, das kantonale Bestattungsamt als eigener Bestattungsdienst, der Friedhof am Hörnli – und was private Bestatter zusätzlich leisten.

Wer ist in Basel-Stadt wofür zuständig?


Basel-Stadt ist ein kleiner Kanton mit drei Gemeinden – und das macht die Wege nach einem Todesfall kurz. Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, das Zivilstandsamt Basel-Stadt beurkundet den Todesfall für den ganzen Kanton und stellt den Todesschein aus. Die Meldung erledigen in der Regel Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.

Für den Nachlass gibt es eine einzige Anlaufstelle: das Erbschaftsamt Basel-Stadt. Es eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und führt Inventare. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.

Für Friedhof und Bestattung ist das Bestattungsamt Basel-Stadt zuständig – und anders als in den meisten Kantonen ist es nicht nur Verwaltung, sondern selbst ein Bestattungsdienst: Es überführt, versorgt, organisiert Kremation oder Erdbestattung und die Beisetzung auf dem Friedhof am Hörnli. Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons trägt der Kanton die Grundleistungen weitgehend.

Das private Bestattungsunternehmen tritt in Basel deshalb oft als Ergänzung auf: persönliche Begleitung von der ersten Nacht an, Hausbesuche, Aufbahrung zu Hause, Gestaltung von Abdankung und Trauerfeier, Inserate, Drucksachen, Behördengänge. Viele Familien kombinieren beides.

Der Friedhof am Hörnli


Der Friedhof am Hörnli in Riehen ist der grösste Friedhof der Schweiz und der Hauptfriedhof des Kantons – mit eigenem Krematorium, Abdankungskapellen, Aufbahrungsräumen, Reihen- und Familiengräbern, Urnengräbern und Gemeinschaftsgräbern. Die meisten Basler Verstorbenen werden hier kremiert und beigesetzt, unabhängig davon, ob der kantonale Dienst oder ein privater Bestatter die Bestattung organisiert.

Für Angehörige heisst das: Termine für Kremation, Abdankung und Beisetzung laufen über die Friedhofverwaltung; das Bestattungsunternehmen stimmt sie mit Ihnen ab. Die Abdankung kann in einer der Kapellen am Hörnli, in einer Kirche in der Stadt oder frei gestaltet stattfinden – vor oder nach der Kremation.

Wer kein Grab auf dem Friedhof wünscht: Für Urnen gilt kein Friedhofszwang. Die Asche darf auch ausserhalb beigesetzt oder verstreut werden – im Garten, in einem Bestattungswald in der Region oder in der Natur, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt, nach dem Terminplan von Krematorium und Friedhof.

Die erbrechtlichen Fristen laufen über das Erbschaftsamt: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher beim Erbschaftsamt nachfragen; es berät Angehörige zum Vorgehen.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Bestellen Sie den Todesschein gleich in mehreren Ausfertigungen.

Wer zahlt – und was ist bereits enthalten?


Bestattungskosten sind Nachlasskosten und werden zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person bezahlt; reicht es nicht, tragen die Erben sie – auch bei Ausschlagung. In Basel-Stadt ist der Anteil, den Angehörige selbst tragen, oft kleiner als erwartet: Der Kanton übernimmt für seine Einwohnerinnen und Einwohner die Grundleistungen der Bestattung weitgehend – Überführung, Sarg, Kremation oder Erdbestattung, Grab.

Kosten entstehen vor allem für das, was über die Grundleistungen hinausgeht: die persönliche Begleitung durch einen privaten Bestatter, die Gestaltung der Feier, Blumen, Todesanzeigen, Drucksachen, das Leidmahl, ein Familiengrab. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales getrennt ausweist.

Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt die Sozialhilfe Basel-Stadt für eine würdige, einfache Bestattung. Sprechen Sie das gegenüber dem Bestattungsunternehmen offen an.

Bestatter in Basel und der Region


Der Kanton besteht aus der Stadt Basel sowie den Gemeinden Riehen und Bettingen, die beide über den Friedhof am Hörnli bestattet werden. Basler Bestattungsunternehmen arbeiten über die Kantonsgrenze hinaus – in den Baselbieter Vorortsgemeinden Allschwil, Binningen, Birsfelden oder Münchenstein ist es üblich, einen Bestatter aus der Stadt zu wählen; die Zuständigkeiten für Friedhof und Nachlass richten sich dann aber nach dem Kanton Basel-Landschaft.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt Basel-Stadt

Online-Service

Ein Zivilstandsamt für den ganzen Kanton; beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus.

Erbschaftsamt Basel-Stadt

Zentrale Stelle für alle Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Inventar.

Bestattungsamt Basel-Stadt

Online-Service

Kantonaler Bestattungsdienst und Friedhofverwaltung (Friedhof am Hörnli). Führt auf Wunsch die Bestattung selbst durch.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Beim Erbschaftsamt.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich beim Erbschaftsamt.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

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