Bestatter im Kanton Neuenburg
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Neuenburg
Todesfall im Kanton Neuenburg: Notar, Tribunal régional und die ersten Schritte
Was im Kanton Neuenburg nach einem Todesfall gilt: État civil, der Notar für Testamentseröffnung und certificat d'hérédité, das Tribunal régional für die Ausschlagung, die Commune für Friedhof und Grab – von Neuchâtel bis in die Montagnes.
Wer ist im Kanton Neuenburg wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt das certificat de décès aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im EMS das Personal. Der Office de l'état civil beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass gilt im Kanton Neuenburg seit 2011: Ein Notar – frei gewählt von der Person, die das Testament besitzt – eröffnet die letztwilligen Verfügungen und teilt sie den Erben mit. Er ist zugleich die einzige Stelle im Kanton, die das certificat d'hérédité (Erbbescheinigung) ausstellt; rechnen Sie dafür mit einigen Wochen. Für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar ist das Tribunal régional zuständig.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Commune: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem Reglement; Ansprechstelle ist die Administration communale. Die Stadt Neuchâtel betreibt beim Friedhof Beauregard auch das Krematorium des Kantons.
Das Bestattungsunternehmen (pompes funèbres) koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Commune, Kirche und Krematorium, avis mortuaires und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden; das übernehmen in der Regel Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt – den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums in Neuchâtel.
Länger, aber entscheidend, wenn die Vermögenslage unklar ist: Das öffentliche Inventar verlangen Erben innert eines Monats beim Tribunal régional, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich beim Tribunal régional. Wer vorher Nachlasswerte verkauft oder Konten auflöst, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft.
Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.
Bestattung, Friedhof und Kosten im Kanton Neuenburg
Im Kanton Neuenburg wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, ins columbarium oder ins Gemeinschaftsgrab (jardin du souvenir), das in den Communes die häufigste Wahl ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, in den Jurahöhen oder auf dem See, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Commune; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.
Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person – Banken geben dafür auf Vorlage der Bestatterrechnung auch gesperrte Konten frei –, dann von den Erben, und zwar als familienrechtliche Pflicht auch bei Ausschlagung.
Viele Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen – Grab, Gemeinschaftsgrab, teils die Kremation; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Service social régional für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und Optionales getrennt ausweist.
Bestatter in Ihrer Region des Kantons Neuenburg
Bestattungsunternehmen arbeiten regional. Wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe und Communes Ihrer Gegend kennt.
Littoral – Neuchâtel und Le Landeron.
Montagnes neuchâteloises – La Chaux-de-Fonds und Le Locle.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Office de l'état civil (Zivilstandsamt)
Beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus.
Notaire (Notar)
Seit 2011 eröffnet im Kanton Neuenburg ein Notar das Testament und stellt als einzige Stelle das certificat d'hérédité aus.
Tribunal régional
Nimmt die Ausschlagung (répudiation) entgegen und ordnet das öffentliche Inventar an.
Administration communale
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem règlement der Commune.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Beim Tribunal régional.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich beim Tribunal régional.
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