Bestatter im Kanton Appenzell Innerrhoden
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Appenzell Innerrhoden
Todesfall in Appenzell Innerrhoden: Fachbereich Erbschaft, Pfarrei und die ersten Schritte
Was in Appenzell Innerrhoden nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, der kantonale Fachbereich Erbschaft für Testament, Erbbescheinigung und Ausschlagung, der Bezirk für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.
Wer ist in Appenzell Innerrhoden wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass hat Innerrhoden eine zentrale, kantonale Stelle: den Fachbereich Erbschaft im Grundbuch- und Erbschaftsamt. Er ist für die Bevölkerung des inneren Landesteils – die Bezirke Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten – zuständig, eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt die Erbbescheinigung aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und führt das Inventar. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin. Für den Bezirk Oberegg gilt eine eigene Zuständigkeit; der Fachbereich sagt Ihnen, wohin.
Friedhof und Bestattung sind Sache des Bezirks – so heissen in Innerrhoden die Gemeinden: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement; Ansprechstelle ist die Bezirksverwaltung. Im katholischen Innerrhoden läuft die Beerdigung mit Trauergottesdienst über die Pfarrei; Aufbahrung, Rosenkranz und der Dreissigste gehören vielerorts noch dazu.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Bezirk, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden; das übernehmen in der Regel Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt – den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums – in der Regel in St. Gallen, wohin der Bestatter überführt.
Länger, aber entscheidend, wenn die Vermögenslage unklar ist: Das öffentliche Inventar verlangen Erben innert eines Monats beim Fachbereich Erbschaft, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich beim Fachbereich Erbschaft. Wer vorher Nachlasswerte verkauft oder Konten auflöst, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft.
Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.
Bestattung, Friedhof und Kosten in Innerrhoden
Auch in Innerrhoden wird heute die Mehrheit kremiert, doch die Erdbestattung im Dorffriedhof und das Familiengrab haben noch grosses Gewicht. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab; weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Alpstein, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt der Bezirk; Ruhezeit und Unterhalt regelt sein Reglement.
Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person – Banken geben dafür auf Vorlage der Bestatterrechnung auch gesperrte Konten frei –, dann von den Erben, und zwar als familienrechtliche Pflicht auch bei Ausschlagung.
Viele Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen – Grab, Gemeinschaftsgrab, teils die Kremation; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst des Kantons für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und Optionales getrennt ausweist.
Bestatter in Appenzell Innerrhoden
Der Kanton ist klein: Die Bestattungsunternehmen in Appenzell bedienen alle Bezirke des inneren Landesteils, oft gemeinsam mit Bestattern aus Ausserrhoden und St. Gallen.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Zivilstandsamt Appenzell Innerrhoden
Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus.
Fachbereich Erbschaft (Grundbuch- und Erbschaftsamt)
Kantonale Stelle für den inneren Landesteil: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Inventar. Für den Bezirk Oberegg gilt eine eigene Zuständigkeit.
Bezirksverwaltung / Friedhofverwaltung
In Innerrhoden heissen die Gemeinden Bezirke: Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement des Bezirks.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Beim Fachbereich Erbschaft.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich beim Fachbereich Erbschaft.
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