Bestatter im Kanton Waadt
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Waadt
Todesfall im Kanton Waadt: Justice de paix, Gemeinde und die ersten Schritte
Was im Kanton Waadt nach einem Todesfall gilt – État civil, Justice de paix für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab, die Pompes funèbres officielles von Lausanne – von der Riviera bis in die Broye. Behörden auf Französisch.
Wer ist im Kanton Waadt wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt das certificat de décès aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im EMS das Personal. Der Office de l'état civil beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist im Kanton Waadt die Justice de paix des Bezirks zuständig, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat: Sie eröffnet Testamente, stellt das certificat d'héritier aus, nimmt die répudiation entgegen und ordnet das Inventar an. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Gemeinde: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem règlement du cimetière; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung (greffe municipal). Die Stadt Lausanne führt darüber hinaus eigene Pompes funèbres officielles und betreibt das Krematorium Montoie, das für einen grossen Teil des Kantons zuständig ist.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirche und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem État civil zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums.
Die erbrechtlichen Fristen laufen über die Justice de paix: Das öffentliche Inventar verlangen Erben innert eines Monats, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft.
Ohne feste Frist, aber dringend: AVS-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der acte de décès ist dafür das Schlüsseldokument.
Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab und Kosten
Auch im Kanton Waadt wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, ins columbarium oder ins Gemeinschaftsgrab (jardin du souvenir), das in den meisten Gemeinden heute die häufigste Wahl ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, in der Natur oder auf dem See. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.
Die Trauerfeier findet in der reformierten oder katholischen Kirche, in der Friedhofkapelle oder frei gestaltet statt, vor oder nach der Kremation.
Kosten: Bestattungskosten werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt; reicht er nicht, tragen die Erben sie – auch bei Ausschlagung. Viele Waadtländer Gemeinden übernehmen für Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst (CSR) für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie einen devis, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales getrennt ausweist.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Office de l'état civil (Zivilstandsamt)
Beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus.
Justice de paix Ihres Bezirks (Friedensgericht)
Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, certificat d'héritier, répudiation, Inventar.
Gemeindeverwaltung / Pompes funèbres officielles
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde. Die Stadt Lausanne führt eigene Pompes funèbres officielles und das Krematorium Montoie.
Wichtige Fristen
Todesfall beim État civil melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar (bénéfice d'inventaire) verlangen
innert eines Monats
Bei der Justice de paix.
Erbschaft ausschlagen (répudier)
innert drei Monaten
Schriftlich bei der Justice de paix.
Informationen für Waadt
Erste Schritte
Was ist sofort nach einem Todesfall zu tun?
Bestattungsarten
Übersicht verschiedener Bestattungsformen
Trauerbegleitung
Professionelle Hilfe bei der Trauerbewältigung
Nachhaltige Bestattung
Nachhaltige und naturnahe Bestattungsformen
Erdbestattung
Informationen zur klassischen Form der Beisetzung
Weitere Ratgeber
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