Die ersten Schritte im Detail – Ihr Leitfaden
Ein Todesfall ist emotional wie organisatorisch herausfordernd. Diese detaillierte Timeline hilft Ihnen, auch in schweren Zeiten den Überblick zu behalten. In der Schweiz sind die Abläufe klar geregelt, unterscheiden sich jedoch je nach Kanton in wichtigen Details.
⚠️ Wichtiger Hinweis für die Schweiz
Bei einem Todesfall zu Hause nicht die Sanität (144) rufen, außer bei unklaren Umständen. Kontaktieren Sie den Hausarzt oder ärztlichen Notdienst. Die verstorbene Person darf bis zur Freigabe durch den Arzt nicht bewegt werden.
Erste Stunden
Arzt verständigen
Bei natürlichem Tod: Hausarzt oder ärztlichen Notdienst kontaktieren
💡 Nicht die Sanität (144) rufen, außer bei unklaren Umständen
Der Arzt stellt den Tod fest und erstellt den Todesschein. Bei unnatürlichem Tod die Polizei (117) informieren.
Angehörige informieren
Engste Familie und Freunde benachrichtigen
💡 Vertrauensvolle Person bitten, weitere Kontakte zu informieren
Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Kontakte. Bitten Sie jemanden um Hilfe beim Informieren.
Bestatter kontaktieren
Bestattungsunternehmen beauftragen (24h-Service verfügbar)
💡 Schweizer Bestatter übernehmen die Überführung und Organisation
Der Bestatter koordiniert die weiteren Schritte und entlastet Sie organisatorisch.
Erste Tage
Zivilstandsamt informieren
Todesfall beim Zivilstandsamt des Sterbeortes melden
💡 Frist: 2 Werktage in den meisten Kantonen
Benötigte Dokumente: Todesschein, Familienbüchlein, Ausweise. Der Bestatter kann dies übernehmen.
Bestattungsart festlegen
Entscheidung zwischen Erd- oder Feuerbestattung
💡 85% der Schweizer wählen Feuerbestattung
Berücksichtigen Sie religiöse und persönliche Wünsche sowie kantonal Bestimmungen.
Abdankung planen
Termin für Trauerfeier koordinieren
💡 Friedhofskapelle oder Krematorium reservieren
Musik, Redner und Ablauf festlegen. Meist 30-45 Minuten Dauer.
Erste Woche
AHV/IV informieren
Renten einstellen und Hinterlassenenleistungen prüfen
💡 Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen
Bringen Sie Sterbeurkunde, Familienbüchlein und Versicherungsausweise mit.
Versicherungen melden
Krankenkasse, Lebensversicherung, Pensionskasse kontaktieren
💡 Todesfallkapital und Leistungen beantragen
Erstellen Sie eine Liste aller Versicherungen und arbeiten Sie diese systematisch ab.
Arbeitgeber benachrichtigen
Letzter Lohn und Ferienansprüche klären
💡 Ausstehende Zahlungen und Rückgaben regeln
Firmenhandy, Laptop und andere Gegenstände zurückgeben.
📞 Wichtige Telefonnummern schweizweit
Die Dargebotene Hand: 143 (24h Krisentelefon)
Polizei: 117 (bei unklarem Tod)
Sanität: 144 (nur bei Notfällen)
Ärztlicher Notdienst: Regional unterschiedlich
Ärztliche Todesfeststellung
Die ärztliche Todesfeststellung ist in der Schweiz zwingend erforderlich und muss durch eine zur Berufsausübung berechtigte Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
✓ Bei natürlichem Tod
- Hausarzt oder diensthabender Arzt
- Ausstellung des Todesscheins
- Kosten: CHF 100-300
- Weiterleitung an Zivilstandsamt
⚠ Bei unklarem/gewaltsamem Tod
- Polizei informieren (Tel. 117)
- Rechtsmedizinische Untersuchung
- Staatsanwaltschaft entscheidet
- Freigabe abwarten
📋 24-Stunden-Regel
In den meisten Schweizer Kantonen darf frühestens 24 Stunden nach Todeseintritt bestattet werden. Diese Frist dient der Sicherheit.
Meldung beim Zivilstandsamt
Der Todesfall muss beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Frist beträgt in den meisten Kantonen 2 Werktage.
📄 Benötigte Dokumente
Schweizer Bürger:
- Ärztlicher Todesschein
- Familienbüchlein
- Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige:
- Ärztlicher Todesschein
- Pass oder Identitätskarte
- Aufenthaltsbewilligung
Alle kantonalen Zivilstandsämter
Kanton | Name | Offizielle Webseite |
---|---|---|
AG | Aargau | ag.ch |
AI | Appenzell Innerrhoden | ai.ch |
AR | Appenzell Ausserrhoden | ar.ch |
BE | Bern | be.ch |
BL | Basel-Landschaft | bl.ch |
BS | Basel-Stadt | bs.ch |
FR | Freiburg/Fribourg | fr.ch |
GE | Genf/Genève | ge.ch |
GL | Glarus | gl.ch |
GR | Graubünden | gr.ch |
JU | Jura | jura.ch |
LU | Luzern | lu.ch |
NE | Neuenburg/Neuchâtel | ne.ch |
NW | Nidwalden | nw.ch |
OW | Obwalden | ow.ch |
SG | St. Gallen | sg.ch |
SH | Schaffhausen | sh.ch |
SO | Solothurn | so.ch |
SZ | Schwyz | sz.ch |
TG | Thurgau | zivilstandsamt.tg.ch |
TI | Tessin/Ticino | ti.ch |
UR | Uri | ur.ch |
VD | Waadt/Vaud | vd.ch |
VS | Wallis/Valais | vs.ch |
ZG | Zug | zg.ch |
ZH | Zürich | zh.ch |
Bestattungsarten in der Schweiz
In der Schweiz gelten strenge Bestattungsgesetze, die kantonal geregelt sind. Die Feuerbestattung ist mit über 85% die beliebteste Form.
🔥 Feuerbestattung (Kremation)
- Beliebteste Form (über 85%)
- Einäscherung im Krematorium
- Urnenbeisetzung auf Friedhof
CHF 2'000 - 6'000
⚰️ Erdbestattung
- Traditionelle Beisetzung im Sarg
- Ruhedauer: 20-25 Jahre
- Individuelle Grabgestaltung
CHF 3'000 - 8'000
🌲 Spezielle Bestattungsformen
Möglich:
- Waldbestattung (Friedwälder)
- Almwiesenbestattung (GR, VS, UR)
- Aschebeisetzung zu Hause (wenige Kantone)
Nicht erlaubt:
- Seebestattung (nur im Ausland)
- Freie Ascheverstreuung
- Bestattung auf Privatgrund (meist)
Kosten einer Bestattung in der Schweiz
Die Gesamtkosten einer Bestattung liegen zwischen CHF 5'000 und CHF 25'000, je nach gewünschtem Umfang und regionalen Unterschieden.
Kategorie | Kostenposition | Preis | Bemerkung |
---|---|---|---|
Bestatterleistungen | Überführung und Versorgung | CHF 800 - 1'500 | Transport und hygienische Versorgung |
Bestatterleistungen | Sarg (einfach bis hochwertig) | CHF 800 - 5'000 | Je nach Material und Ausstattung |
Bestatterleistungen | Administrative Arbeiten | CHF 800 - 1'500 | Formalitäten und Koordination |
Friedhof/Krematorium | Kremation | CHF 500 - 800 | Einäscherung im Krematorium |
Friedhof/Krematorium | Grabgebühren | CHF 500 - 3'000 | Je nach Gemeinde und Grabtyp |
Friedhof/Krematorium | Grabstein | CHF 2'000 - 8'000 | Material und Gravur |
Friedhof/Krematorium | Grabpflege (20 Jahre) | CHF 4'000 - 10'000 | Langfristige Pflege |
Trauerfeier | Abdankungshalle | CHF 300 - 800 | Miete für Zeremonie |
Trauerfeier | Trauerredner | CHF 500 - 1'200 | Pfarrer oder freier Redner |
Trauerfeier | Blumenschmuck | CHF 300 - 1'500 | Kränze und Gestecke |
Trauerfeier | Trauermahl | CHF 500 - 2'000 | Leidmahl nach der Abdankung |
💰 Einfache Bestattung
CHF 5'000-7'000
Kremation, einfacher Sarg, Reihengrab
💎 Mittlere Bestattung
CHF 8'000-12'000
Wahlgrab, besserer Sarg, Grabstein
👑 Aufwendige Bestattung
CHF 15'000-25'000
Luxussarg, große Feier, Familiengrab
Finanzielle Leistungen und Unterstützung
Nach einem Todesfall bestehen oft Ansprüche auf verschiedene finanzielle Leistungen. Prüfen Sie systematisch alle Möglichkeiten und beantragen Sie Leistungen rechtzeitig.
Leistung | Voraussetzungen | Höhe | Besonderheit |
---|---|---|---|
Witwen-/Witwerrente (AHV) | Ehe mindestens 5 Jahre oder Kinder | CHF 1'000-2'500/Monat | Lebenslang oder bis Wiederheirat |
Waisenrente (AHV) | Kinder unter 18 (25 bei Ausbildung) | CHF 500-1'250/Monat | Pro Kind, bis Volljährigkeit |
Hinterlassenenrente (Pensionskasse) | Je nach Pensionskasse verschieden | 60% der Invalidenrente | Kantonal unterschiedliche Regelungen |
Todesfallkapital (2. Säule) | Anspruch bei Erwerbstätigkeit | Sparguthaben der Pensionskasse | Einmalige Auszahlung |
Lebensversicherung (3. Säule) | Bestehende Police | Versicherungssumme | Steuerpflichtig bei 3a |
💰 Sozialbestattung bei Bedürftigkeit
Bei nachweislicher Bedürftigkeit übernimmt die Gemeinde die Grundkosten einer einfachen Bestattung:
- Einfacher Sarg oder Urne
- Kremation oder Erdbestattung
- Einfache Trauerfeier
- Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab
Erbschaft und Nachlass – Schweizer Erbrecht
Das Schweizer Erbrecht wurde 2023 reformiert und ist seit 2025 vollständig in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Pflichtteile und die Verfügungsfreiheit bei Testamenten.
⚖️ Gesetzliche Erbfolge
1. Ordnung:
Nachkommen (Kinder, Enkel)
2. Ordnung:
Eltern und deren Nachkommen
3. Ordnung:
Grosseltern und deren Nachkommen
Ehegatte:
Erbt neben allen Ordnungen
🛡️ Pflichtteile (seit 2023)
Nachkommen:
1/2 des gesetzlichen Erbteils
Ehegatte:
1/2 des gesetzlichen Erbteils
Eltern:
Kein Pflichtteil mehr (Reform 2023)
📋 Praktische Schritte beim Nachlass
Sofort nach dem Todesfall:
- Banken informieren (Konten gesperrt)
- Wertgegenstände sichern
- Wohnung/Haus sichern
- Post umleiten lassen
Innerhalb 3 Monaten:
- Erbschaft annehmen oder ausschlagen
- Bei Überschuldung: Ausschlagung prüfen
- Öffentliches Inventar bei Unklarheit
- Testament suchen und Behörde melden
🏛️ Erbschaftssteuer kantonal unterschiedlich
Keine Erbschaftssteuer:
SZ, OW (für direkte Nachkommen)
Hohe Steuern:
VD, NE (auch für nahe Verwandte)
Steuerfrei:
Ehegatte in allen Kantonen
Trauerbegleitung und Unterstützung
Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann krank machen. In der Schweiz gibt es vielfältige Unterstützungsangebote – viele davon kostenlos. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
🆘 Krisenintervention (24/7)
Die Dargebotene Hand
143
24h-Krisentelefon schweizweit
🤝 Spezialisierte Hilfe
Verein Trauernetz
Schweizweite Vernetzung Trauerbegleitung
trauernetz.ch
Refugium
Verein für Hinterbliebene nach Suizid
verein-refugium.ch
Verein Aurora
Kontaktstelle für verwaiste Eltern
verein-aurora.ch
👨👩👧👦 Trauer bei Kindern – Besondere Aufmerksamkeit
Kinder trauern anders als Erwachsene und brauchen altersgerechte Unterstützung:
Angebote:
- Kindertrauergruppen
- Spezialisierte Kinderpsychologen
- Schulpsychologischer Dienst
Wichtige Grundsätze:
- Ehrlich und altersgerecht informieren
- Gefühle ernst nehmen
- Abschied ermöglichen
🚨 Wann professionelle Hilfe wichtig ist
- Anhaltende Schlafstörungen (über 6 Monate)
- Sozialer Rückzug
- Arbeitsunfähigkeit
- Suizidgedanken
- Substanzmissbrauch
- Anhaltende Hoffnungslosigkeit
Umfassende Checkliste für den Todesfall
Diese detaillierte Checkliste hilft Ihnen, auch in schweren Zeiten nichts Wichtiges zu vergessen. Arbeiten Sie die Punkte systematisch ab und bitten Sie Familie oder Freunde um Unterstützung.
🚨 Sofort (erste 24h)
- □Arzt rufen für Todesfeststellung (nicht 144!)
- □Nächste Angehörige informieren
- □Bestatter kontaktieren (24h-Service verfügbar)
- □Wichtige Dokumente suchen und sichern
- □Ruhe bewahren und Hilfe von Familie/Freunden annehmen
⏰ Innerhalb 2 Tagen
- □Zivilstandsamt informieren (meist via Bestatter)
- □Arbeitgeber benachrichtigen
- □Bestattungsart festlegen (Erd- oder Feuerbestattung)
- □Termin für Abdankung koordinieren
- □Todesanzeige aufgeben (Zeitungen/Online)
📅 Erste Woche
- □AHV/IV informieren (Renten einstellen)
- □Pensionskasse kontaktieren (Hinterlassenenrente)
- □Krankenkasse melden (Police kündigen)
- □Lebensversicherungen informieren (Auszahlung)
- □Leidzirkulare an weitere Bekannte versenden
📋 Innerhalb 30 Tagen
- □Testament suchen und bei Behörde melden
- □Wohnung/Mietvertrag regeln (Kündigungsfristen)
- □Weitere Versicherungen prüfen und anpassen
- □Abonnemente und Mitgliedschaften kündigen
- □Post zur neuen Adresse umleiten lassen
📊 Innerhalb 3 Monaten
- □Erbschaft annehmen oder ausschlagen (3-Monats-Frist!)
- □Erbschein/Erbbescheinigung beantragen
- □Nachlassinventar erstellen (bei Bedarf)
- □Immobilien übertragen (Grundbuch)
- □Motorfahrzeug ummelden oder verkaufen
🕊️ Längerfristig
- □Grabpflege organisieren (Gärtnerdienst)
- □Jahresgedächtnis oder Gedenkfeier planen
- □Professionelle Trauerbegleitung nutzen
- □Vollständige Nachlassaufteilung abschließen
- □Neue Lebensperspektiven entwickeln