Die ersten Schritte im Detail – Ihr Leitfaden

Ein Todesfall ist emotional wie organisatorisch herausfordernd. Diese detaillierte Timeline hilft Ihnen, auch in schweren Zeiten den Überblick zu behalten. In der Schweiz sind die Abläufe klar geregelt, unterscheiden sich jedoch je nach Kanton in wichtigen Details.

⚠️ Wichtiger Hinweis für die Schweiz

Bei einem Todesfall zu Hause nicht die Sanität (144) rufen, außer bei unklaren Umständen. Kontaktieren Sie den Hausarzt oder ärztlichen Notdienst. Die verstorbene Person darf bis zur Freigabe durch den Arzt nicht bewegt werden.

🚨

Erste Stunden

SofortDringend

Arzt verständigen

Bei natürlichem Tod: Hausarzt oder ärztlichen Notdienst kontaktieren

💡 Nicht die Sanität (144) rufen, außer bei unklaren Umständen

Der Arzt stellt den Tod fest und erstellt den Todesschein. Bei unnatürlichem Tod die Polizei (117) informieren.

Angehörige informieren

Engste Familie und Freunde benachrichtigen

💡 Vertrauensvolle Person bitten, weitere Kontakte zu informieren

Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Kontakte. Bitten Sie jemanden um Hilfe beim Informieren.

Bestatter kontaktieren

Bestattungsunternehmen beauftragen (24h-Service verfügbar)

💡 Schweizer Bestatter übernehmen die Überführung und Organisation

Der Bestatter koordiniert die weiteren Schritte und entlastet Sie organisatorisch.

📋

Erste Tage

24-72hWichtig

Zivilstandsamt informieren

Todesfall beim Zivilstandsamt des Sterbeortes melden

💡 Frist: 2 Werktage in den meisten Kantonen

Benötigte Dokumente: Todesschein, Familienbüchlein, Ausweise. Der Bestatter kann dies übernehmen.

Bestattungsart festlegen

Entscheidung zwischen Erd- oder Feuerbestattung

💡 85% der Schweizer wählen Feuerbestattung

Berücksichtigen Sie religiöse und persönliche Wünsche sowie kantonal Bestimmungen.

Abdankung planen

Termin für Trauerfeier koordinieren

💡 Friedhofskapelle oder Krematorium reservieren

Musik, Redner und Ablauf festlegen. Meist 30-45 Minuten Dauer.

📞

Erste Woche

1 WocheOrganisatorisch

AHV/IV informieren

Renten einstellen und Hinterlassenenleistungen prüfen

💡 Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen

Bringen Sie Sterbeurkunde, Familienbüchlein und Versicherungsausweise mit.

Versicherungen melden

Krankenkasse, Lebensversicherung, Pensionskasse kontaktieren

💡 Todesfallkapital und Leistungen beantragen

Erstellen Sie eine Liste aller Versicherungen und arbeiten Sie diese systematisch ab.

Arbeitgeber benachrichtigen

Letzter Lohn und Ferienansprüche klären

💡 Ausstehende Zahlungen und Rückgaben regeln

Firmenhandy, Laptop und andere Gegenstände zurückgeben.

📞 Wichtige Telefonnummern schweizweit

Die Dargebotene Hand: 143 (24h Krisentelefon)

Polizei: 117 (bei unklarem Tod)

Sanität: 144 (nur bei Notfällen)

Ärztlicher Notdienst: Regional unterschiedlich

Ärztliche Todesfeststellung

Die ärztliche Todesfeststellung ist in der Schweiz zwingend erforderlich und muss durch eine zur Berufsausübung berechtigte Ärztin oder einen Arzt erfolgen.

✓ Bei natürlichem Tod

  • Hausarzt oder diensthabender Arzt
  • Ausstellung des Todesscheins
  • Kosten: CHF 100-300
  • Weiterleitung an Zivilstandsamt

⚠ Bei unklarem/gewaltsamem Tod

  • Polizei informieren (Tel. 117)
  • Rechtsmedizinische Untersuchung
  • Staatsanwaltschaft entscheidet
  • Freigabe abwarten

📋 24-Stunden-Regel

In den meisten Schweizer Kantonen darf frühestens 24 Stunden nach Todeseintritt bestattet werden. Diese Frist dient der Sicherheit.

Meldung beim Zivilstandsamt

Der Todesfall muss beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Die Frist beträgt in den meisten Kantonen 2 Werktage.

📄 Benötigte Dokumente

Schweizer Bürger:

  • Ärztlicher Todesschein
  • Familienbüchlein
  • Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ärztlicher Todesschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Aufenthaltsbewilligung

Alle kantonalen Zivilstandsämter

KantonNameOffizielle Webseite
AGAargauag.ch
AIAppenzell Innerrhodenai.ch
ARAppenzell Ausserrhodenar.ch
BEBernbe.ch
BLBasel-Landschaftbl.ch
BSBasel-Stadtbs.ch
FRFreiburg/Fribourgfr.ch
GEGenf/Genèvege.ch
GLGlarusgl.ch
GRGraubündengr.ch
JUJurajura.ch
LULuzernlu.ch
NENeuenburg/Neuchâtelne.ch
NWNidwaldennw.ch
OWObwaldenow.ch
SGSt. Gallensg.ch
SHSchaffhausensh.ch
SOSolothurnso.ch
SZSchwyzsz.ch
TGThurgauzivilstandsamt.tg.ch
TITessin/Ticinoti.ch
URUriur.ch
VDWaadt/Vaudvd.ch
VSWallis/Valaisvs.ch
ZGZugzg.ch
ZHZürichzh.ch

Bestattungsarten in der Schweiz

In der Schweiz gelten strenge Bestattungsgesetze, die kantonal geregelt sind. Die Feuerbestattung ist mit über 85% die beliebteste Form.

🔥 Feuerbestattung (Kremation)

  • Beliebteste Form (über 85%)
  • Einäscherung im Krematorium
  • Urnenbeisetzung auf Friedhof

CHF 2'000 - 6'000

⚰️ Erdbestattung

  • Traditionelle Beisetzung im Sarg
  • Ruhedauer: 20-25 Jahre
  • Individuelle Grabgestaltung

CHF 3'000 - 8'000

🌲 Spezielle Bestattungsformen

Möglich:

  • Waldbestattung (Friedwälder)
  • Almwiesenbestattung (GR, VS, UR)
  • Aschebeisetzung zu Hause (wenige Kantone)

Nicht erlaubt:

  • Seebestattung (nur im Ausland)
  • Freie Ascheverstreuung
  • Bestattung auf Privatgrund (meist)

Kosten einer Bestattung in der Schweiz

Die Gesamtkosten einer Bestattung liegen zwischen CHF 5'000 und CHF 25'000, je nach gewünschtem Umfang und regionalen Unterschieden.

KategorieKostenpositionPreisBemerkung
BestatterleistungenÜberführung und VersorgungCHF 800 - 1'500Transport und hygienische Versorgung
BestatterleistungenSarg (einfach bis hochwertig)CHF 800 - 5'000Je nach Material und Ausstattung
BestatterleistungenAdministrative ArbeitenCHF 800 - 1'500Formalitäten und Koordination
Friedhof/KrematoriumKremationCHF 500 - 800Einäscherung im Krematorium
Friedhof/KrematoriumGrabgebührenCHF 500 - 3'000Je nach Gemeinde und Grabtyp
Friedhof/KrematoriumGrabsteinCHF 2'000 - 8'000Material und Gravur
Friedhof/KrematoriumGrabpflege (20 Jahre)CHF 4'000 - 10'000Langfristige Pflege
TrauerfeierAbdankungshalleCHF 300 - 800Miete für Zeremonie
TrauerfeierTrauerrednerCHF 500 - 1'200Pfarrer oder freier Redner
TrauerfeierBlumenschmuckCHF 300 - 1'500Kränze und Gestecke
TrauerfeierTrauermahlCHF 500 - 2'000Leidmahl nach der Abdankung

💰 Einfache Bestattung

CHF 5'000-7'000

Kremation, einfacher Sarg, Reihengrab

💎 Mittlere Bestattung

CHF 8'000-12'000

Wahlgrab, besserer Sarg, Grabstein

👑 Aufwendige Bestattung

CHF 15'000-25'000

Luxussarg, große Feier, Familiengrab

Finanzielle Leistungen und Unterstützung

Nach einem Todesfall bestehen oft Ansprüche auf verschiedene finanzielle Leistungen. Prüfen Sie systematisch alle Möglichkeiten und beantragen Sie Leistungen rechtzeitig.

LeistungVoraussetzungenHöheBesonderheit
Witwen-/Witwerrente (AHV)Ehe mindestens 5 Jahre oder KinderCHF 1'000-2'500/MonatLebenslang oder bis Wiederheirat
Waisenrente (AHV)Kinder unter 18 (25 bei Ausbildung)CHF 500-1'250/MonatPro Kind, bis Volljährigkeit
Hinterlassenenrente (Pensionskasse)Je nach Pensionskasse verschieden60% der InvalidenrenteKantonal unterschiedliche Regelungen
Todesfallkapital (2. Säule)Anspruch bei ErwerbstätigkeitSparguthaben der PensionskasseEinmalige Auszahlung
Lebensversicherung (3. Säule)Bestehende PoliceVersicherungssummeSteuerpflichtig bei 3a

💰 Sozialbestattung bei Bedürftigkeit

Bei nachweislicher Bedürftigkeit übernimmt die Gemeinde die Grundkosten einer einfachen Bestattung:

  • Einfacher Sarg oder Urne
  • Kremation oder Erdbestattung
  • Einfache Trauerfeier
  • Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab

Erbschaft und Nachlass – Schweizer Erbrecht

Das Schweizer Erbrecht wurde 2023 reformiert und ist seit 2025 vollständig in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Pflichtteile und die Verfügungsfreiheit bei Testamenten.

⚖️ Gesetzliche Erbfolge

1. Ordnung:

Nachkommen (Kinder, Enkel)

2. Ordnung:

Eltern und deren Nachkommen

3. Ordnung:

Grosseltern und deren Nachkommen

Ehegatte:

Erbt neben allen Ordnungen

🛡️ Pflichtteile (seit 2023)

Nachkommen:

1/2 des gesetzlichen Erbteils

Ehegatte:

1/2 des gesetzlichen Erbteils

Eltern:

Kein Pflichtteil mehr (Reform 2023)

📋 Praktische Schritte beim Nachlass

Sofort nach dem Todesfall:

  • Banken informieren (Konten gesperrt)
  • Wertgegenstände sichern
  • Wohnung/Haus sichern
  • Post umleiten lassen

Innerhalb 3 Monaten:

  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen
  • Bei Überschuldung: Ausschlagung prüfen
  • Öffentliches Inventar bei Unklarheit
  • Testament suchen und Behörde melden

🏛️ Erbschaftssteuer kantonal unterschiedlich

Keine Erbschaftssteuer:

SZ, OW (für direkte Nachkommen)

Hohe Steuern:

VD, NE (auch für nahe Verwandte)

Steuerfrei:

Ehegatte in allen Kantonen

Trauerbegleitung und Unterstützung

Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann krank machen. In der Schweiz gibt es vielfältige Unterstützungsangebote – viele davon kostenlos. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

🆘 Krisenintervention (24/7)

Die Dargebotene Hand

143

24h-Krisentelefon schweizweit

🤝 Spezialisierte Hilfe

Verein Trauernetz

Schweizweite Vernetzung Trauerbegleitung

trauernetz.ch

Refugium

Verein für Hinterbliebene nach Suizid

verein-refugium.ch

Verein Aurora

Kontaktstelle für verwaiste Eltern

verein-aurora.ch

👨‍👩‍👧‍👦 Trauer bei Kindern – Besondere Aufmerksamkeit

Kinder trauern anders als Erwachsene und brauchen altersgerechte Unterstützung:

Angebote:

  • Kindertrauergruppen
  • Spezialisierte Kinderpsychologen
  • Schulpsychologischer Dienst

Wichtige Grundsätze:

  • Ehrlich und altersgerecht informieren
  • Gefühle ernst nehmen
  • Abschied ermöglichen

🚨 Wann professionelle Hilfe wichtig ist

  • Anhaltende Schlafstörungen (über 6 Monate)
  • Sozialer Rückzug
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Suizidgedanken
  • Substanzmissbrauch
  • Anhaltende Hoffnungslosigkeit

Umfassende Checkliste für den Todesfall

Diese detaillierte Checkliste hilft Ihnen, auch in schweren Zeiten nichts Wichtiges zu vergessen. Arbeiten Sie die Punkte systematisch ab und bitten Sie Familie oder Freunde um Unterstützung.

🚨 Sofort (erste 24h)

  • Arzt rufen für Todesfeststellung (nicht 144!)
  • Nächste Angehörige informieren
  • Bestatter kontaktieren (24h-Service verfügbar)
  • Wichtige Dokumente suchen und sichern
  • Ruhe bewahren und Hilfe von Familie/Freunden annehmen

Innerhalb 2 Tagen

  • Zivilstandsamt informieren (meist via Bestatter)
  • Arbeitgeber benachrichtigen
  • Bestattungsart festlegen (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Termin für Abdankung koordinieren
  • Todesanzeige aufgeben (Zeitungen/Online)

📅 Erste Woche

  • AHV/IV informieren (Renten einstellen)
  • Pensionskasse kontaktieren (Hinterlassenenrente)
  • Krankenkasse melden (Police kündigen)
  • Lebensversicherungen informieren (Auszahlung)
  • Leidzirkulare an weitere Bekannte versenden

📋 Innerhalb 30 Tagen

  • Testament suchen und bei Behörde melden
  • Wohnung/Mietvertrag regeln (Kündigungsfristen)
  • Weitere Versicherungen prüfen und anpassen
  • Abonnemente und Mitgliedschaften kündigen
  • Post zur neuen Adresse umleiten lassen

📊 Innerhalb 3 Monaten

  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen (3-Monats-Frist!)
  • Erbschein/Erbbescheinigung beantragen
  • Nachlassinventar erstellen (bei Bedarf)
  • Immobilien übertragen (Grundbuch)
  • Motorfahrzeug ummelden oder verkaufen

🕊️ Längerfristig

  • Grabpflege organisieren (Gärtnerdienst)
  • Jahresgedächtnis oder Gedenkfeier planen
  • Professionelle Trauerbegleitung nutzen
  • Vollständige Nachlassaufteilung abschließen
  • Neue Lebensperspektiven entwickeln

Quellen und weitere Informationen

  • Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste (SVB)
  • Bundesamt für Zivilstandswesen
  • Kantonale Zivilstandsämter
  • ch.ch - Das Portal der Schweizer Behörden
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
  • ch.ch - Das Portal der Schweizer Behörden
Aktualisiert: 8.8.2025von Bestatter EinsLesezeit: ~15 Min.