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Bestatter im Kanton Wallis

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Wallis

Todesfall im Wallis: Gemeinderichter, Testamentszentrale und die ersten Schritte

Was im zweisprachigen Kanton Wallis nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, der Gemeinderichter (juge de commune) für Testament und Erbbescheinigung, das Bezirksgericht für die Ausschlagung, die Walliser Testamentszentrale, die Gemeinde für Friedhof und Grab.

Wer ist im Wallis wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Im Oberwallis geschieht das auf Deutsch, ab Siders auf Französisch.

Für den Nachlass hat das Wallis ein Amt, das es sonst nirgends gibt: den Gemeinderichter (juge de commune). Er ist in jeder Gemeinde gewählt, eröffnet Testamente und Erbverträge, trifft die ersten Sicherungsmassnahmen – Inventar, Siegelung, Erbschaftsverwaltung – und stellt die Erbbescheinigung aus. Wer gegen die Erbbescheinigung Einsprache erheben will, tut das innert eines Monats bei ihm. Für Ausschlagung und öffentliches Inventar ist das Bezirksgericht zuständig. Dazu kommt die Walliser Testamentszentrale: Sie führt das Register der bei Walliser Notaren errichteten oder hinterlegten Testamente, verfolgt die Todesanzeigen und informiert die zuständigen Stellen von sich aus.

Friedhof und Bestattung sind Sache der Gemeinde: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Im katholisch geprägten Wallis läuft die Beerdigung mit Trauergottesdienst meist über die Pfarrei.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden; das übernehmen in der Regel Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt – den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan der Krematorien in den Kantonszentren – aus den Seitentälern kommt die Überführungszeit dazu.

Länger, aber entscheidend, wenn die Vermögenslage unklar ist: Das öffentliche Inventar verlangen Erben innert eines Monats beim Bezirksgericht, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich beim Bezirksgericht. Wer vorher Nachlasswerte verkauft oder Konten auflöst, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.

Bestattung, Friedhof und Kosten im Wallis


Auch im Wallis wird die Mehrheit kremiert, doch Erdbestattung und Familiengrab haben in den Dörfern und Seitentälern noch grosses Gewicht; das Grab bleibt Treffpunkt der Dorfgemeinschaft. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab; weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – in den Bergen, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Aufbahrung im Haus, Rosenkranz und der Dreissigste gehören in vielen Walliser Pfarreien noch dazu.

Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person – Banken geben dafür auf Vorlage der Bestatterrechnung auch gesperrte Konten frei –, dann von den Erben, und zwar als familienrechtliche Pflicht auch bei Ausschlagung.

Viele Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen – Grab, Gemeinschaftsgrab, teils die Kremation; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt das Sozialmedizinische Zentrum (CMS/SMZ) der Region für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und Optionales getrennt ausweist.

Bestatter in Ihrer Region des Wallis


Bestattungsunternehmen arbeiten regional und in der Sprache ihrer Region. Wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe, Pfarreien und Gemeinden Ihrer Gegend kennt.

Oberwallis (deutsch) – Brig-Glis, Raron und Zermatt.

Mittelwallis (französisch) – Sion, Sierre und Crans-Montana.

Unterwallis – Saint-Maurice.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt / Office de l'état civil

Online-Service

Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus – deutsch im Oberwallis, französisch im Mittel- und Unterwallis.

Gemeinderichter / Juge de commune

Online-Service

Walliser Besonderheit: Der Gemeinderichter der Wohngemeinde eröffnet Testamente, trifft erste Sicherungsmassnahmen und stellt die Erbbescheinigung aus.

Bezirksgericht / Tribunal de district

Zuständig für Ausschlagung und öffentliches Inventar.

Walliser Testamentszentrale

Online-Service

Register der bei Walliser Notaren errichteten oder hinterlegten Testamente; informiert nach einem Todesfall die zuständigen Behörden.

Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Beim Bezirksgericht.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich beim Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

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