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Bestatter im Kanton Aargau

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Aargau

Todesfall im Kanton Aargau: Wer zuständig ist und was jetzt zu tun ist

Zuständigkeiten, Fristen und Gepflogenheiten im Kanton Aargau – Zivilstandsamt, Bezirksgericht, Gemeinde – und die Frage, was in einem Kanton mit vielen kleinen Gemeinden bei der Bestattung zu beachten ist.

Wer ist im Aargau wofür zuständig?


Zuerst die Ärztin oder der Arzt: Zu Hause stellt der Hausarzt oder der Notfalldienst die Todesbescheinigung aus, im Spital und im Pflegeheim das Personal. Erst danach darf die verstorbene Person überführt werden.

Der Aargau führt keine Zivilstandsämter pro Gemeinde, sondern regionale Zivilstandsämter – zuständig ist jenes des Sterbeorts. Es beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus, den Sie für Bank, Pensionskasse, Versicherungen und Behörden brauchen. Die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.

Für Friedhof und Bestattung ist die Wohngemeinde zuständig – und der Aargau hat viele davon. Jede Gemeinde regelt in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement, welche Grabarten es gibt, wie lange die Ruhezeit dauert, welche Termine möglich sind und was Einwohnerinnen und Einwohner bezahlen. Ansprechstelle ist die Gemeindekanzlei oder das Bestattungsamt.

Bei Erbschaftsangelegenheiten ist im Aargau das Gerichtspräsidium des Bezirksgerichts zuständig, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat: Eröffnung eines Testaments oder Erbvertrags, Erbbescheinigung, Ausschlagung, öffentliches Inventar. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, auf Wunsch Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden; das übernimmt in der Regel die Institution oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung selbst findet meist innerhalb weniger Tage statt – den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums. Der Aargau hat eigene Krematorien, etwa in Aarau und Baden; kleinere Gemeinden arbeiten mit dem nächstgelegenen zusammen.

Die erbrechtlichen Fristen sind länger und wichtig, wenn die finanzielle Lage unklar ist: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats beim Bezirksgericht, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich am selben Ort. Wer in dieser Zeit Nachlasswerte verkauft oder Konten auflöst, riskiert, die Erbschaft stillschweigend anzunehmen.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, damit laufende Renten gestoppt und Hinterlassenenrenten angemeldet werden; dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument.

Viele Gemeinden, viele Reglemente – worauf Sie achten sollten


Weil im Aargau die Gemeinde das Bestattungswesen regelt, gibt es keine kantonsweit einheitliche Antwort auf Fragen wie «Was kostet ein Grab?» oder «Wie lange ist die Ruhezeit?». In der einen Gemeinde ist das Reihengrab für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos, in der nächsten wird eine Gebühr erhoben; die eine kennt ein Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung, die andere ein anonymes.

Deshalb der wichtigste Rat: Holen Sie vor dem Bestattungsgespräch das Reglement Ihrer Wohngemeinde – die meisten Gemeinden stellen es online – oder rufen Sie die Gemeindekanzlei an. Ihr Bestattungsunternehmen kennt die Reglemente seiner Region und sagt Ihnen, welche Leistungen die Gemeinde übernimmt und welche es selbst erbringt, damit nichts doppelt verrechnet wird.

Wer nahe an einer Kantons- oder Bezirksgrenze wohnt, darf selbstverständlich einen Bestatter aus der Nachbarregion wählen; der Friedhof bleibt der der Wohngemeinde, sofern die Familie kein anderes Grabrecht hat.

Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab


Die grosse Mehrheit der Verstorbenen wird auch im Aargau kremiert. Die Urne kann im Urnengrab, in einer Urnennische oder im Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden – das Gemeinschaftsgrab ist heute in den meisten Gemeinden die häufigste Wahl: kein Grabunterhalt, oft eine Namenstafel, ein gepflegter Ort für alle. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, in einem Bestattungswald oder in der Natur, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft.

Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde zur Verfügung; Ruhezeit und Unterhaltspflicht regelt ihr Reglement. Die Abdankung findet in der Kirche, in der Friedhofkapelle oder frei gestaltet statt, vor oder nach der Kremation; im Aargau mit seinem reformierten und katholischen Nebeneinander sind kirchliche wie freie Feiern gleichermassen üblich.

Wer die eigene Bestattung im Voraus regeln möchte, kann Wünsche beim Bestattungsunternehmen oder – wo angeboten – bei der Gemeinde hinterlegen. Das erspart den Angehörigen später viele Entscheidungen in kurzer Zeit.

Bestatter in Ihrer Region des Aargaus


Der Aargau ist in elf Bezirke gegliedert, und seine Bestattungsunternehmen arbeiten regional. Wählen Sie einen Bestatter, der die Friedhöfe und Kirchgemeinden Ihrer Gegend kennt.

Aarau und Umgebung – Aarau.

Region Baden – Wettingen, Dättwil und Nussbaumen.

Lenzburg und Seetal – Lenzburg und Mägenwil.

Freiamt – Wohlen und Boswil.

Wynental – Reinach und Gontenschwil.

Zofingen – Zofingen.

Fricktal – Gipf-Oberfrick.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Regionales Zivilstandsamt

Online-Service

Der Aargau führt regionale Zivilstandsämter; zuständig ist das Amt des Sterbeorts. Beurkundet den Todesfall, stellt den Todesschein aus.

Bezirksgericht (Gerichtspräsidium) Ihres Bezirks

Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, öffentliches Inventar.

Gemeindekanzlei / Bestattungsamt der Wohngemeinde

Friedhof, Grab, Termine, Gebühren – jede der Aargauer Gemeinden hat ihr eigenes Friedhof- und Bestattungsreglement.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Übernimmt in der Regel Spital, Heim oder Bestattungsunternehmen.

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Beim Bezirksgericht.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich beim Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

Bestattungshilfe im Kanton Aargau

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Qualitätsstandards in Aargau

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