Bestatter im Kanton Graubünden
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Graubünden
Todesfall im Kanton Graubünden: Regionalgericht, Gemeinde und weite Wege
Was im Kanton Graubünden nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, Regionalgericht für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab – in drei Sprachen und über 150 Talschaften hinweg, mit Fristen für Meldung und Erbausschlagung.
Wer ist in Graubünden wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt des Zivilstandskreises, in dem der Tod eingetreten ist, beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist in Graubünden das Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig – Plessur, Imboden, Viamala, Prättigau/Davos, Engiadina Bassa/Val Müstair, Maloja, Bernina, Moesa, Surselva, Albula oder Landquart. Es eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und ordnet das Inventar an. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Wohngemeinde. Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement; Ansprechstelle ist die Gemeindekanzlei. In vielen Bergdörfern liegt der Friedhof bei der Kirche und wird von Gemeinde und Kirchgemeinde gemeinsam getragen.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen. Im flächengrössten Kanton mit seinen 150 Tälern bedeutet das oft weite Wege: Rechnen Sie bei einer Kremation mit der Überführung in ein Zentrum wie Chur.
Welche Fristen gelten?
Die kürzeste Frist ist die Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt innert zwei Tagen – in der Praxis erledigt das die Institution oder das Bestattungsunternehmen für Sie. Für die Bestattung selbst gibt die Gemeinde den Rahmen vor; üblich sind wenige Tage, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums – und in den Tälern die Überführungszeit dorthin.
Im Erbrecht gelten längere Fristen: ein Monat für das öffentliche Inventar (beim Regionalgericht), drei Monate für die schriftliche Ausschlagung (beim Regionalgericht). Beides lohnt sich nur, solange niemand über Nachlasswerte verfügt hat – sonst gilt die Erbschaft als angenommen.
Gleich in den ersten Tagen, auch ohne gesetzliche Frist: die AHV-Ausgleichskasse (laufende Rente stoppen, Hinterlassenenrente anmelden), die Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Versicherungen und den Vermieter informieren. Überall wird der Todesschein verlangt – bestellen Sie ihn mehrfach.
Bestattung, Friedhof und Kosten in den Tälern
Auch in Graubünden wird die Mehrheit kremiert, doch die Erdbestattung im Dorffriedhof hat in den Talschaften – reformiert wie katholisch – noch einen starken Stand; das Grab bleibt Ort der Dorfgemeinschaft. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab; weil kein Friedhofszwang für Urnen gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – in den Bergen, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft.
Wer zahlt? Zuerst der Nachlass – die Bank gibt gegen die Rechnung des Bestatters Geld vom gesperrten Konto frei. Reicht er nicht, sind die Erben in der Pflicht, und das gilt auch, wenn sie die Erbschaft ausschlagen: Die Bestattung ist eine Pflicht aus dem Familienrecht.
Ein Blick ins Gemeindereglement lohnt sich vor dem Bestattungsgespräch: Etliche Gemeinden stellen das Reihengrab oder das Gemeinschaftsgrab kostenlos, manche beteiligen sich an der Kremation. Reicht es trotzdem nicht, ist der Sozialdienst der Region zuständig – sprechen Sie es offen an, das Bestattungsunternehmen kennt den Ablauf. Ein guter Kostenvoranschlag trennt Eigenleistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales.
Bestatter in Ihrer Region Graubündens
Bestattungsunternehmen arbeiten in Graubünden regional und sprechen die Sprache ihres Tals. Wählen Sie einen Bestatter, der Ihre Region kennt.
Prättigau und Davos – Davos.
Viamala und Domleschg – Thusis.
Bündner Herrschaft und Landquart – Malans.
Valposchiavo – Le Prese, italienischsprachig.
Weitere Regionen – Chur, Surselva, Engadin, Oberhalbstein, Misox – ergänzen wir laufend; die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises
Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus – auf Deutsch, Romanisch oder Italienisch.
Regionalgericht am letzten Wohnsitz
Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, öffentliches Inventar.
Gemeindekanzlei / Friedhofverwaltung der Wohngemeinde
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Beim Regionalgericht.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich beim Regionalgericht am letzten Wohnsitz.
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