Bestatter im Kanton Basel-Landschaft
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Basel-Landschaft
Todesfall im Baselbiet: Bezirksschreiberei, Gemeinde und die ersten Schritte
Zuständigkeiten, Fristen und Gepflogenheiten im Kanton Basel-Landschaft – Zivilstandsamt, Bezirksschreiberei für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab – und das Zusammenspiel mit der Stadt Basel.
Wer ist im Baselbiet wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt des Zivilstandskreises, in dem der Tod eingetreten ist, beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus. Die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist im Kanton Basel-Landschaft die Bezirksschreiberei zuständig – für den Bezirk, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat: Arlesheim, Liestal, Sissach, Waldenburg oder Laufen. Sie eröffnet Testamente, stellt Erbbescheinigungen aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und führt Inventare. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Wohngemeinde. Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Grössere Gemeinden wie Allschwil, Binningen, Reinach oder Liestal führen eigene Friedhöfe mit Abdankungshallen, kleinere teilen sich Anlagen mit der Nachbargemeinde.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, auf Wunsch Inserate und Drucksachen. Im unteren Baselbiet wählen viele Familien einen Bestatter aus der Stadt Basel; das ist möglich, ändert aber nichts an den Zuständigkeiten für Friedhof und Nachlass.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums.
Die erbrechtlichen Fristen laufen über die Bezirksschreiberei: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher nachfragen.
Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.
Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab
Auch im Baselbiet wird die grosse Mehrheit kremiert. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das in den meisten Gemeinden heute die häufigste Wahl ist – ohne eigenen Grabunterhalt, oft mit Namenstafel. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich, im Garten, in einem Bestattungswald oder in der Natur.
Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement. Die Abdankung findet in der Kirche, in der Abdankungshalle des Friedhofs oder frei gestaltet statt, vor oder nach der Kremation. Wer die eigene Bestattung im Voraus regeln möchte, hinterlegt seine Wünsche beim Bestattungsunternehmen oder – wo angeboten – bei der Gemeinde.
Wer zahlt die Bestattung?
Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person, dann – wenn es nicht reicht – von den Erben, auch bei Ausschlagung. Viele Baselbieter Gemeinden übernehmen für Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen, etwa Grab oder Gemeinschaftsgrab; was genau, steht im Reglement und lohnt einen Blick vor dem Bestattungsgespräch.
Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Wohngemeinde für eine würdige, einfache Bestattung. Sprechen Sie das offen an – Bestattungsunternehmen kennen den Ablauf und stimmen sich direkt mit der Gemeinde ab. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der die Leistungen des Bestatters, die Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und das Optionale getrennt ausweist.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises
Beurkundet den Todesfall, stellt den Todesschein aus; zuständig nach Sterbeort.
Bezirksschreiberei (Erbschaftsamt) Ihres Bezirks
Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Inventar – Bezirksschreibereien Arlesheim, Liestal, Sissach, Waldenburg, Laufen.
Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung der Wohngemeinde
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Bei der Bezirksschreiberei.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich bei der Bezirksschreiberei.
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