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Bestatter im Kanton Uri

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Uri

Todesfall im Kanton Uri: Gemeinderat, Amt für Justiz und die ersten Schritte

Was im Kanton Uri nach einem Todesfall gilt: das kantonale Zivilstandsamt, der Gemeinderat für Testament, Erbbescheinigung und Ausschlagung, die Gemeinde für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.

Wer ist in Uri wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Kantonsspital in Altdorf und im Heim das Personal. Uri hat ein einziges Zivilstandsamt für den ganzen Kanton, die Abteilung Zivilstand im Amt für Justiz: Es beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus. Die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen; wer zu Hause einen Todesfall erlebt, wendet sich an die Gemeindeverwaltung.

Für den Nachlass ist in Uri der Gemeinderat der letzten Wohngemeinde die Erbschaftsbehörde: Er eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und ordnet das Inventar an; die Gemeindekanzlei ist die Geschäftsstelle. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin. Die Gemeinde bewahrt zu Lebzeiten auch Testamente auf.

Friedhof und Bestattung sind ebenfalls Gemeindesache: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement. Im katholischen Uri läuft die Beerdigung mit Trauergottesdienst über die Pfarrei; in den Bergdörfern gehört die Aufbahrung im Haus oder in der Friedhofkapelle vielerorts noch dazu.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Zwei Tage hat man, um den Todesfall dem Zivilstandsamt zu melden – Sie müssen dafür nicht selbst vorsprechen, Spital, Heim oder Bestatter tun es. Die Bestattung folgt meist innerhalb weniger Tage nach dem Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums – in der Regel in Luzern, wohin der Bestatter überführt.

Wer die Erbschaft nicht antreten will oder Schulden befürchtet, hat Zeit, aber nicht unbegrenzt: das öffentliche Inventar innert eines Monats beim Gemeinderat, die schriftliche Ausschlagung innert drei Monaten beim Gemeinderat der Wohngemeinde. Bis dahin nichts aus dem Nachlass verkaufen oder auflösen.

Keine Frist, aber je früher, desto weniger Rückforderungen: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Vermieter. Der Todesschein des Zivilstandsamts öffnet alle diese Türen – mehrere Exemplare sparen Wochen.

Bestattung, Friedhof und Kosten in Uri


Auch in Uri wird heute die Mehrheit kremiert, doch die Erdbestattung im Dorffriedhof und das Familiengrab haben im Urnerland noch grosses Gewicht. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab; weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – in den Bergen oder am Urnersee, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Rosenkranz, Beerdigung und der Dreissigste gehören in den Urner Pfarreien meist noch dazu.

Die Bestattung wird aus dem Nachlass bezahlt; Banken lösen dafür gesperrte Konten gegen die Bestatterrechnung. Fehlt Vermögen, tragen die Erben die Kosten – als familienrechtliche Pflicht selbst dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen.

Fragen Sie die Gemeinde, welche Grundleistungen sie trägt – in vielen Reglementen sind Grab oder Gemeinschaftsgrab für Einwohnerinnen und Einwohner enthalten. Wo weder Nachlass noch Familie zahlen können, übernimmt der Sozialdienst der Gemeinde eine würdige, einfache Bestattung. Bestehen Sie auf einem Kostenvoranschlag mit drei getrennten Blöcken: Bestatter, Fremdkosten, Optionales.

Bestatter in Uri


Die Bestattungsunternehmen in Altdorf bedienen den ganzen Kanton – das Reusstal bis Göschenen und Andermatt, das Schächental und die Seegemeinden –, oft gemeinsam mit Bestattern aus Schwyz und Luzern.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Amt für Justiz, Abteilung Zivilstand

Online-Service

Ein Zivilstandsamt für den ganzen Kanton; beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus.

Gemeinderat der Wohngemeinde

In Uri Erbschaftsbehörde: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Inventar.

Gemeindekanzlei / Friedhofverwaltung

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Beim Gemeinderat der Wohngemeinde.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich beim Gemeinderat der Wohngemeinde.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

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