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Bestatter im Kanton Solothurn

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Solothurn

Todesfall im Kanton Solothurn: Amtschreiberei, Gemeinde und die ersten Schritte

Zuständigkeiten, Fristen und Gepflogenheiten im Kanton Solothurn – Zivilstandsamt, Amtschreiberei für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab – und was in den Regionen von Grenchen bis Dornach gilt.

Wer ist im Kanton Solothurn wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt des Zivilstandskreises, in dem der Tod eingetreten ist, beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.

Für den Nachlass ist im Kanton Solothurn die Amtschreiberei zuständig – genauer deren Erbschaftsamt, je nach Amtei, in der die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat: Solothurn-Lebern, Bucheggberg-Wasseramt, Thal-Gäu, Olten-Gösgen oder Dorneck-Thierstein. Sie eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und führt Inventare. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.

Friedhof und Bestattung sind Sache der Wohngemeinde: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Städte Solothurn, Olten und Grenchen führen eigene Friedhöfe mit Abdankungshallen, kleinere Gemeinden teilen sich Anlagen.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, auf Wunsch Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums.

Die erbrechtlichen Fristen laufen über die Amtschreiberei: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher nachfragen.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument.

Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab


Die grosse Mehrheit wird auch im Kanton Solothurn kremiert. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab – heute in den meisten Gemeinden die häufigste Wahl: kein eigener Grabunterhalt, oft eine Namenstafel, ein gepflegter Ort für alle. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich, im Garten, in einem Bestattungswald oder in der Natur – bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft.

Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement. Die Abdankung findet in der Kirche, in der Abdankungshalle oder frei gestaltet statt, vor oder nach der Kremation. Der Kanton ist konfessionell gemischt – katholische Beerdigung mit Trauergottesdienst, reformierte Abdankung und freie Feier sind gleichermassen üblich; Ihr Bestattungsunternehmen stimmt den Ablauf mit Pfarramt oder Rednerin ab.

Wer zahlt die Bestattung?


Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person, dann – wenn es nicht reicht – von den Erben, auch bei Ausschlagung. Viele Solothurner Gemeinden übernehmen für Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen, etwa Grab oder Gemeinschaftsgrab; was genau, steht im Reglement.

Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Wohngemeinde oder der Sozialregion für eine würdige, einfache Bestattung. Sprechen Sie das offen an – Bestattungsunternehmen kennen den Ablauf. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der die Leistungen des Bestatters, die Fremdkosten und das Optionale getrennt ausweist. Wer die eigene Bestattung im Voraus regeln möchte, hinterlegt seine Wünsche beim Bestattungsunternehmen.

Bestatter in Ihrer Region des Kantons Solothurn


Der Kanton Solothurn besteht aus sehr unterschiedlichen Regionen, und seine Bestattungsunternehmen arbeiten regional. Wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe und Gemeinden Ihrer Gegend kennt.

Solothurn und Lebern – Solothurn, Grenchen und Günsberg.

Wasseramt – Gerlafingen und Recherswil.

Olten und Gäu – Olten und Egerkingen.

Dorneck-Thierstein (Schwarzbubenland) – Dornach und Meltingen; hier sind auch Bestatter aus der Region Basel üblich.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises

Online-Service

Beurkundet den Todesfall, stellt den Todesschein aus; zuständig nach Sterbeort.

Amtschreiberei (Erbschaftsamt) Ihrer Amtei

Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Inventar – je Amtei (z. B. Solothurn-Lebern, Bucheggberg-Wasseramt, Olten-Gösgen, Thal-Gäu, Dorneck-Thierstein).

Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung der Wohngemeinde

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Bei der Amtschreiberei.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich bei der Amtschreiberei.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

Bestattungshilfe im Kanton Solothurn

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