Bestatter im Kanton Genf
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Genf
Todesfall in Genf: Justice de paix, städtische Pompes funèbres und die ersten Schritte
Was im Kanton Genf nach einem Todesfall gilt – État civil, Justice de paix für den Nachlass, die Pompes funèbres officielles der Stadt Genf – und was private Bestatter zusätzlich leisten. Behörden auf Französisch.
Wer ist in Genf wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt das certificat de décès aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im EMS (Pflegeheim) das Personal. Der Office de l'état civil beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus, den Sie für Bank, Pensionskasse, Versicherungen und Behörden brauchen. Die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist im Kanton Genf die Justice de paix zuständig: Sie eröffnet Testamente, stellt das certificat d'héritier aus, nimmt die répudiation (Ausschlagung) entgegen und ordnet das Inventar an. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Gemeinde – und die Stadt Genf geht dabei eigene Wege: Sie führt mit den Pompes funèbres officielles einen eigenen Bestattungsdienst und betreibt die städtischen Friedhöfe, darunter Saint-Georges mit dem Krematorium. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt übernimmt sie einen wesentlichen Teil der Grundleistungen; was genau, steht in ihrem Reglement. In den übrigen Gemeinden des Kantons ist die Gemeindeverwaltung für Friedhof und Grab zuständig.
Das private Bestattungsunternehmen koordiniert Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirche und Krematorium sowie Inserate und Drucksachen – und bietet die persönliche Begleitung, die ein amtlicher Dienst nicht leisten kann. Viele Familien kombinieren beides.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem État civil zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt, nach dem Terminplan von Friedhof und Krematorium.
Die erbrechtlichen Fristen laufen über die Justice de paix: Das öffentliche Inventar (bénéfice d'inventaire) verlangen Erben innert eines Monats, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher nachfragen.
Ohne feste Frist, aber dringend: AVS-Ausgleichskasse (AHV) und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter (régie). Der acte de décès ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.
Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab und Kosten
Auch in Genf wird die grosse Mehrheit kremiert (incinération); die Urne kommt ins Urnengrab, ins columbarium oder ins Gemeinschaftsgrab (jardin du souvenir). Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, in der Natur oder auf dem Genfersee, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung (inhumation) stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.
Die Trauerfeier (cérémonie) findet in der Kirche, in der Kapelle des Friedhofs oder frei gestaltet statt, vor oder nach der Kremation; im laizistischen Genf sind freie Feiern besonders verbreitet.
Kosten: Bestattungskosten werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt; reicht er nicht, tragen die Erben sie – auch bei Ausschlagung. Die Stadt Genf übernimmt für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Grundleistungen; andere Gemeinden beteiligen sich nach ihrem Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst (Hospice général) für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie einen devis, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales getrennt ausweist.
Bestatter in Genf und im Kanton
Die Stadt Genève mit Carouge, Lancy, Vernier und Meyrin bildet den Kern des Kantons; die Bestattungsunternehmen der Stadt bedienen den ganzen Kanton bis in die Landgemeinden am rechten und linken Ufer. Wer deutschsprachige Begleitung wünscht, fragt am besten gezielt danach – mehrere Genfer Bestatter bieten sie an.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Office de l'état civil (Zivilstandsamt)
Beurkundet den Todesfall und stellt den acte de décès aus; zuständig ist der arrondissement des Sterbeorts.
Justice de paix (Friedensgericht)
Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, certificat d'héritier (Erbbescheinigung), répudiation (Ausschlagung), Inventar.
Pompes funèbres officielles / Service des cimetières
Die Stadt Genf führt einen eigenen Bestattungsdienst und die Friedhöfe (u. a. Saint-Georges mit Krematorium); in den übrigen Gemeinden ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Wichtige Fristen
Todesfall beim État civil melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar (bénéfice d'inventaire) verlangen
innert eines Monats
Bei der Justice de paix.
Erbschaft ausschlagen (répudier)
innert drei Monaten
Schriftlich bei der Justice de paix.
Gemeinden im Kanton Genf
Informationen für Genf
Erste Schritte
Was ist sofort nach einem Todesfall zu tun?
Bestattungsarten
Übersicht verschiedener Bestattungsformen
Trauerbegleitung
Professionelle Hilfe bei der Trauerbewältigung
Nachhaltige Bestattung
Nachhaltige und naturnahe Bestattungsformen
Erdbestattung
Informationen zur klassischen Form der Beisetzung
Weitere Ratgeber
Alle verfügbaren Informations- und Hilfeseiten im Überblick
Bestattungshilfe im Kanton Genf
Finden Sie qualifizierte Bestattungsunternehmen im Kanton Genf mit professioneller Betreuung.
Qualitätsstandards in Genf
Bestatter
Gemeinden
Notfallbetreuung
Jahre Erfahrung
2 Bestattungsunternehmen aus Genf sind bereits vertreten.
Positionieren Sie Ihr Unternehmen professionell im digitalen Umfeld. Der Eintrag ist kostenlos und für Schweizer Betriebe optimiert.
Kostenlosen Eintrag starten