Bestatter im Kanton St. Gallen
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton St. Gallen
Todesfall im Kanton St. Gallen: Amtsnotariat, Gemeinde und die ersten Schritte
Zuständigkeiten, Fristen und Gepflogenheiten im Kanton St. Gallen – Zivilstandsamt, Amtsnotariat für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab – vom Bodensee bis ins Sarganserland.
Wer ist im Kanton St. Gallen wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt des Zivilstandskreises, in dem der Tod eingetreten ist, beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist im Kanton St. Gallen das Amtsnotariat zuständig – eine staatliche Stelle, die es in jeder Region gibt. Es eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen aus und führt Inventare; ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin. Auch wer eine Erbschaft ausschlagen will, wendet sich am besten zuerst ans Amtsnotariat: Es kennt die Fristen und nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Wohngemeinde. Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung oder das Bestattungsamt. Die Stadt St. Gallen führt beim Friedhof Feldli auch das Krematorium, das für einen grossen Teil des Kantons zuständig ist.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, auf Wunsch Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums – im Sarganserland und Rheintal ist mit der Überführung nach St. Gallen oder in ein Krematorium der Nachbarkantone zu rechnen.
Die erbrechtlichen Fristen sind länger: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher beim Amtsnotariat nachfragen.
Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.
Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab und Kosten
Auch im Kanton St. Gallen wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das in den meisten Gemeinden heute die häufigste Wahl ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, in einem Bestattungswald oder in der Natur. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.
Der Kanton ist konfessionell gemischt: Katholische Beerdigung mit Trauergottesdienst, reformierte Abdankung und freie Feier sind gleichermassen üblich, in ländlichen Gemeinden auch die Aufbahrung in der Friedhofkapelle oder zu Hause.
Kosten: Bestattungskosten werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt; reicht er nicht, tragen die Erben sie – auch bei Ausschlagung. Viele Gemeinden übernehmen für Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Wohngemeinde für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales getrennt ausweist.
Bestatter in Ihrer Region des Kantons St. Gallen
Der Kanton St. Gallen umschliesst die beiden Appenzell und reicht vom Bodensee bis an den Walensee und ins Sarganserland. Bestattungsunternehmen arbeiten regional – wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe und Gemeinden Ihrer Gegend kennt.
Bodensee und Rorschach – Rorschach.
Rheintal – Montlingen und die Gemeinden zwischen Altstätten und Au.
Sarganserland und Walensee – Sargans.
Weitere Regionen – Stadt St. Gallen, Fürstenland, Toggenburg, Linthgebiet – ergänzen wir laufend; die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises
Beurkundet den Todesfall, stellt den Todesschein aus; zuständig nach Sterbeort.
Amtsnotariat Ihrer Region
Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Inventar. Erste Anlaufstelle für alles rund um den Nachlass.
Gemeindeverwaltung / Bestattungsamt der Wohngemeinde
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Über das Amtsnotariat.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich; das Amtsnotariat nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Gemeinden im Kanton St. Gallen
Informationen für St. Gallen
Erste Schritte
Was ist sofort nach einem Todesfall zu tun?
Bestattungsarten
Übersicht verschiedener Bestattungsformen
Trauerbegleitung
Professionelle Hilfe bei der Trauerbewältigung
Nachhaltige Bestattung
Nachhaltige und naturnahe Bestattungsformen
Erdbestattung
Informationen zur klassischen Form der Beisetzung
Weitere Ratgeber
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