Bestatter im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Todesfall in Appenzell Ausserrhoden: Erbschaftsamt der Gemeinde und die ersten Schritte
Was in Appenzell Ausserrhoden nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, das Erbschaftsamt Ihrer Gemeinde für Testament, Erbbescheinigung und Ausschlagung, die Gemeinde für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.
Wer ist in Appenzell Ausserrhoden wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist in Appenzell Ausserrhoden die Gemeinde zuständig: Der Gemeinderat ist Erbschaftsbehörde, das Erbschaftsamt der Gemeinde seine Geschäftsstelle. Es eröffnet ein Testament oder einen Erbvertrag innert Monatsfrist, nimmt das Inventar auf, stellt die Erbbescheinigung aus, nimmt die Ausschlagung mündlich oder schriftlich entgegen und wirkt auf Wunsch bei der Erbteilung mit. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.
Friedhof und Bestattung sind ebenfalls Gemeindesache: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Dorffriedhöfe liegen meist bei der Kirche – im reformiert geprägten Ausserrhoden ist die Abdankung in der Kirche so üblich wie die freie Feier.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Zwei Tage hat man, um den Todesfall dem Zivilstandsamt zu melden – Sie müssen dafür nicht selbst vorsprechen, Spital, Heim oder Bestatter tun es. Die Bestattung folgt meist innerhalb weniger Tage nach dem Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums – in der Regel in St. Gallen, wohin der Bestatter überführt.
Wer die Erbschaft nicht antreten will oder Schulden befürchtet, hat Zeit, aber nicht unbegrenzt: das öffentliche Inventar innert eines Monats beim Erbschaftsamt der Gemeinde, die schriftliche Ausschlagung innert drei Monaten beim Erbschaftsamt der Gemeinde. Bis dahin nichts aus dem Nachlass verkaufen oder auflösen.
Keine Frist, aber je früher, desto weniger Rückforderungen: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Vermieter. Der Todesschein des Zivilstandsamts öffnet alle diese Türen – mehrere Exemplare sparen Wochen.
Bestattung, Friedhof und Kosten im Appenzellerland
Auch in Appenzell Ausserrhoden wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das auf den Dorffriedhöfen längst üblich ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – auf der Alp oder im Wald, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Gemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.
Die Bestattung wird aus dem Nachlass bezahlt; Banken lösen dafür gesperrte Konten gegen die Bestatterrechnung. Fehlt Vermögen, tragen die Erben die Kosten – als familienrechtliche Pflicht selbst dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen.
Fragen Sie die Gemeinde, welche Grundleistungen sie trägt – in vielen Reglementen sind Grab oder Gemeinschaftsgrab für Einwohnerinnen und Einwohner enthalten. Wo weder Nachlass noch Familie zahlen können, übernimmt der Sozialdienst der Gemeinde eine würdige, einfache Bestattung. Bestehen Sie auf einem Kostenvoranschlag mit drei getrennten Blöcken: Bestatter, Fremdkosten, Optionales.
Bestatter im Appenzeller Vorderland und Hinterland
Bestattungsunternehmen arbeiten regional. Im Vorderland finden Sie Bestatter in Heiden; Herisau, das Mittelland und das Hinterland ergänzen wir laufend – die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern. Viele Ausserrhoder Familien arbeiten auch mit Bestattern aus St. Gallen zusammen.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Zivilstandsamt Appenzell Ausserrhoden
Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus.
Erbschaftsamt Ihrer Gemeinde (Gemeinderat)
Eröffnet Testamente innert Monatsfrist, stellt die Erbbescheinigung aus, nimmt die Ausschlagung entgegen, führt das Inventar und wirkt bei der Teilung mit.
Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Beim Erbschaftsamt der Gemeinde.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Mündlich oder schriftlich beim Erbschaftsamt der Gemeinde.
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Informationen für Appenzell Ausserrhoden
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