Bestatter im Kanton Glarus
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Glarus
Todesfall im Kanton Glarus: Fachstelle Erbschaft, drei Gemeinden und die ersten Schritte
Was im Kanton Glarus nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, die kantonale Fachstelle Erbschaft für den Nachlass, das Einwohner- und Bestattungsamt der drei Gemeinden für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.
Wer ist im Kanton Glarus wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Kantonsspital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass hat Glarus eine einzige, kantonale Anlaufstelle: die Fachstelle Erbschaft im Departement Volkswirtschaft und Inneres. Sie ermittelt die am Erbgang Beteiligten, eröffnet Testamente und Erbverträge auf dem Korrespondenzweg, stellt Erbbescheinigungen aus und führt Inventare. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört ungeöffnet dorthin. Auch wer ausschlagen will, fragt am besten zuerst dort nach dem Weg.
Friedhof und Bestattung sind Sache der Gemeinde – und davon gibt es im Glarnerland seit der Gemeindefusion von 2011 nur noch drei: Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd. Jede führt ein Einwohner- und Bestattungsamt, das Friedhof, Grab und Termine regelt; die Dorffriedhöfe der früheren Ortsgemeinden bestehen weiter, weshalb das Amt Ihnen sagt, welcher für Ihren Ortsteil zuständig ist.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden; das übernehmen in der Regel Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt – den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums, das die Glarner Gemeinden ausserhalb des Kantons nutzen.
Länger, aber entscheidend, wenn die Vermögenslage unklar ist: Das öffentliche Inventar verlangen Erben innert eines Monats bei der Fachstelle Erbschaft, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich bei der Stelle, die Ihnen die Fachstelle Erbschaft nennt. Wer vorher Nachlasswerte verkauft oder Konten auflöst, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft.
Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.
Bestattung, Friedhof und Kosten im Glarnerland
Auch im Glarnerland wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das auf den Dorffriedhöfen längst üblich ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten oder in den Bergen, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Gemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.
Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person – Banken geben dafür auf Vorlage der Bestatterrechnung auch gesperrte Konten frei –, dann von den Erben, und zwar als familienrechtliche Pflicht auch bei Ausschlagung.
Viele Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen – Grab, Gemeinschaftsgrab, teils die Kremation; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Gemeinde für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und Optionales getrennt ausweist.
Bestatter im Glarnerland
Der Kanton ist klein, die Wege sind kurz: Die Bestattungsunternehmen im Hauptort Glarus bedienen das ganze Glarnerland vom Linthgebiet bis nach Elm und Linthal, oft gemeinsam mit Bestattern aus dem angrenzenden Sarganserland.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Fachstelle Erbschaft (Departement Volkswirtschaft und Inneres)
Kantonale Stelle für Testamentseröffnung, Erbbescheinigung und Inventar – Asylstrasse 30, 8750 Glarus.
Einwohner- und Bestattungsamt der Gemeinde
Glarus, Glarus Nord oder Glarus Süd: Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Über die Fachstelle Erbschaft.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich; die Fachstelle Erbschaft nennt Ihnen die zuständige Stelle.
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