Bestatter im Kanton Obwalden
Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Obwalden
Todesfall im Kanton Obwalden: Erbschaftsamt der Gemeinde, Pfarrei und die ersten Schritte
Was im Kanton Obwalden nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, das Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde für Testament und Erbbescheinigung, die Gemeinde für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.
Wer ist in Obwalden wofür zuständig?
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Kantonsspital in Sarnen und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt Obwalden beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.
Für den Nachlass ist in Obwalden die Gemeinde zuständig: Das Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat, nimmt Testamente entgegen, eröffnet sie, führt das Inventar und stellt die Erbbescheinigung aus. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört ungeöffnet dorthin. Für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar sind der Einwohnergemeindepräsident beziehungsweise der Kantonsgerichtspräsident zuständig – das Erbschaftsamt sagt Ihnen, an wen Sie sich wenden.
Friedhof und Bestattung sind ebenfalls Gemeindesache: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Im katholischen Obwalden läuft die Beerdigung mit Trauergottesdienst über die Pfarrei; in Sachseln, dem Wallfahrtsort von Bruder Klaus, hat die kirchliche Feier besonderes Gewicht.
Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Fristen gelten?
Zwei Tage hat man, um den Todesfall dem Zivilstandsamt zu melden – Sie müssen dafür nicht selbst vorsprechen, Spital, Heim oder Bestatter tun es. Die Bestattung folgt meist innerhalb weniger Tage nach dem Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums – in der Regel in Luzern.
Wer die Erbschaft nicht antreten will oder Schulden befürchtet, hat Zeit, aber nicht unbegrenzt: das öffentliche Inventar innert eines Monats über das Erbschaftsamt der Gemeinde, die schriftliche Ausschlagung innert drei Monaten bei der Stelle, die Ihnen das Erbschaftsamt nennt. Bis dahin nichts aus dem Nachlass verkaufen oder auflösen.
Keine Frist, aber je früher, desto weniger Rückforderungen: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Vermieter. Der Todesschein des Zivilstandsamts öffnet alle diese Türen – mehrere Exemplare sparen Wochen.
Bestattung, Friedhof und Kosten in Obwalden
Auch in Obwalden wird die Mehrheit kremiert, doch die Erdbestattung und das Familiengrab haben in den Dörfern noch einen festen Platz. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab; weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – am Sarnersee oder in den Bergen, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Aufbahrung, Rosenkranz und der Dreissigste gehören in vielen Pfarreien noch dazu; fragen Sie, was in Ihrer Gemeinde üblich ist.
Die Bestattung wird aus dem Nachlass bezahlt; Banken lösen dafür gesperrte Konten gegen die Bestatterrechnung. Fehlt Vermögen, tragen die Erben die Kosten – als familienrechtliche Pflicht selbst dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen.
Fragen Sie die Gemeinde, welche Grundleistungen sie trägt – in vielen Reglementen sind Grab oder Gemeinschaftsgrab für Einwohnerinnen und Einwohner enthalten. Wo weder Nachlass noch Familie zahlen können, übernimmt der Sozialdienst der Gemeinde eine würdige, einfache Bestattung. Bestehen Sie auf einem Kostenvoranschlag mit drei getrennten Blöcken: Bestatter, Fremdkosten, Optionales.
Lokale Informationen
Zuständige Behörden
Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde
Nimmt Testamente entgegen, eröffnet sie und stellt die Erbbescheinigung aus; führt das Inventar.
Einwohnergemeindepräsident / Kantonsgerichtspräsident
Zuständig für Ausschlagung und öffentliches Inventar – das Erbschaftsamt der Gemeinde nennt Ihnen den Weg.
Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung
Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.
Wichtige Fristen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
innert zwei Tagen
Öffentliches Inventar verlangen
innert eines Monats
Über das Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde.
Erbschaft ausschlagen
innert drei Monaten
Schriftlich; das Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Informationen für Obwalden
Erste Schritte
Was ist sofort nach einem Todesfall zu tun?
Bestattungsarten
Übersicht verschiedener Bestattungsformen
Trauerbegleitung
Professionelle Hilfe bei der Trauerbewältigung
Nachhaltige Bestattung
Nachhaltige und naturnahe Bestattungsformen
Erdbestattung
Informationen zur klassischen Form der Beisetzung
Weitere Ratgeber
Alle verfügbaren Informations- und Hilfeseiten im Überblick
Bestattungshilfe im Kanton Obwalden
Finden Sie qualifizierte Bestattungsunternehmen im Kanton Obwalden mit professioneller Betreuung.
Qualitätsstandards in Obwalden
Bestatter
Gemeinden
Notfallbetreuung
Jahre Erfahrung
2 Bestattungsunternehmen aus Obwalden sind bereits vertreten.
Positionieren Sie Ihr Unternehmen professionell im digitalen Umfeld. Der Eintrag ist kostenlos und für Schweizer Betriebe optimiert.
Kostenlosen Eintrag starten