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Bestatter im Kanton Zug

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Zug

Todesfall im Kanton Zug: Erbschaftsamt der Gemeinde, Kantonsgericht und die ersten Schritte

Was im Kanton Zug nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, das Erbschaftsamt der Gemeinde für Testament und Erbbescheinigung, das Kantonsgericht für die Ausschlagung, die Gemeinde für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.

Wer ist im Kanton Zug wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Zuger Kantonsspital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.

Für den Nachlass ist im Kanton Zug das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig, in der die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat – die Stadt Zug, Cham, Baar und die übrigen Gemeinden führen je eines. Es eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen und Willensvollstreckerzeugnisse aus und bewahrt zu Lebzeiten Testamente auf. Jede gefundene Verfügung von Todes wegen ist dort einzureichen, auch wenn sie ungültig erscheint. Für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar ist das Kantonsgericht zuständig.

Friedhof und Bestattung sind Sache der Gemeinde: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Stadt Zug führt beim Friedhof St. Michael das Krematorium des Kantons.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Die kürzeste Frist ist die Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt innert zwei Tagen – in der Praxis erledigt das die Institution oder das Bestattungsunternehmen für Sie. Für die Bestattung selbst gibt die Gemeinde den Rahmen vor; üblich sind wenige Tage, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums in Zug.

Im Erbrecht gelten längere Fristen: ein Monat für das öffentliche Inventar (beim Kantonsgericht), drei Monate für die schriftliche Ausschlagung (beim Kantonsgericht). Beides lohnt sich nur, solange niemand über Nachlasswerte verfügt hat – sonst gilt die Erbschaft als angenommen.

Gleich in den ersten Tagen, auch ohne gesetzliche Frist: die AHV-Ausgleichskasse (laufende Rente stoppen, Hinterlassenenrente anmelden), die Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Versicherungen und den Vermieter informieren. Überall wird der Todesschein verlangt – bestellen Sie ihn mehrfach.

Bestattung, Friedhof und Kosten im Kanton Zug


Auch im Kanton Zug wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das in den Gemeinden die häufigste Wahl ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, am Zugersee oder in den Bergen des Ägeritals, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Gemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement. Im katholisch geprägten, aber gemischten Kanton sind kirchliche und freie Feiern gleichermassen üblich.

Wer zahlt? Zuerst der Nachlass – die Bank gibt gegen die Rechnung des Bestatters Geld vom gesperrten Konto frei. Reicht er nicht, sind die Erben in der Pflicht, und das gilt auch, wenn sie die Erbschaft ausschlagen: Die Bestattung ist eine Pflicht aus dem Familienrecht.

Ein Blick ins Gemeindereglement lohnt sich vor dem Bestattungsgespräch: Etliche Gemeinden stellen das Reihengrab oder das Gemeinschaftsgrab kostenlos, manche beteiligen sich an der Kremation. Reicht es trotzdem nicht, ist der Sozialdienst der Gemeinde zuständig – sprechen Sie es offen an, das Bestattungsunternehmen kennt den Ablauf. Ein guter Kostenvoranschlag trennt Eigenleistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales.

Bestatter im Kanton Zug


Der Kanton ist klein, die Wege sind kurz. Im Ägerital finden Sie Bestatter in Oberägeri; Stadt Zug, Baar und Cham ergänzen wir laufend – die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt des Kantons Zug

Online-Service

Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus.

Erbschaftsamt der Wohngemeinde

Online-Service

Eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigung und Willensvollstreckerzeugnis aus, bewahrt Testamente auf.

Kantonsgericht Zug

Zuständig für Ausschlagung und öffentliches Inventar.

Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Beim Kantonsgericht.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich beim Kantonsgericht Zug.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

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