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Bestatter im Kanton Schaffhausen

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Schaffhausen

Todesfall im Kanton Schaffhausen: Erbschaftsbehörde, Gemeinde und die ersten Schritte

Was im Kanton Schaffhausen nach einem Todesfall gilt: Zivilstandsamt, die Erbschaftsbehörde der Gemeinde für Testament, Erbbescheinigung und Inventar, die Gemeinde für Friedhof und Grab, Fristen für Meldung und Erbausschlagung.

Wer ist im Kanton Schaffhausen wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Kantonsspital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen.

Für den Nachlass kennt Schaffhausen die Erbschaftsbehörde der Gemeinde – in der Stadt Schaffhausen ein aus drei Mitgliedern des Stadtrats bestehender Ausschuss mit dem städtischen Erbschaftsamt als Geschäftsstelle, in den Landgemeinden eine Behörde der Gemeinde. Sie regelt den Nachlass vom Anfang bis zum Ende: Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, Sicherungs- und Steuerinventar, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Sicherungsmassnahmen und auf Wunsch Mitwirkung bei der Erbteilung. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.

Friedhof und Bestattung sind ebenfalls Gemeindesache: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen im Reglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Stadt Schaffhausen führt beim Waldfriedhof das Krematorium, das den ganzen Kanton bedient.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Kirchgemeinde und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden; das übernehmen in der Regel Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt – den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums in Schaffhausen.

Länger, aber entscheidend, wenn die Vermögenslage unklar ist: Das öffentliche Inventar verlangen Erben innert eines Monats bei der Erbschaftsbehörde, die Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich bei der Erbschaftsbehörde. Wer vorher Nachlasswerte verkauft oder Konten auflöst, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument – gleich mehrere Ausfertigungen bestellen.

Bestattung, Friedhof und Kosten im Kanton Schaffhausen


Auch im Kanton Schaffhausen wird die grosse Mehrheit kremiert; die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab, das in den Gemeinden die häufigste Wahl ist. Weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich – im Garten, im Randen oder am Rhein, bei fremdem Grund mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Gemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement. Im reformiert geprägten Kanton sind Abdankung in der Kirche und freie Feier gleichermassen üblich.

Bestattungskosten sind Nachlasskosten: zuerst aus dem Vermögen der verstorbenen Person – Banken geben dafür auf Vorlage der Bestatterrechnung auch gesperrte Konten frei –, dann von den Erben, und zwar als familienrechtliche Pflicht auch bei Ausschlagung.

Viele Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen – Grab, Gemeinschaftsgrab, teils die Kremation; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der Sozialdienst der Gemeinde für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten (Gemeinde, Krematorium, Kirchgemeinde, Inserate) und Optionales getrennt ausweist.

Bestatter im Kanton Schaffhausen


Der Kanton ist klein, die Bestattungsunternehmen arbeiten kantonsweit. Im Klettgau finden Sie Bestatter in Beringen; die Stadt Schaffhausen, den Reiat und Stein am Rhein ergänzen wir laufend – die Städte-Liste unten zeigt alle Orte mit erfassten Bestattern.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt Ihres Zivilstandskreises

Online-Service

Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus.

Erbschaftsbehörde der Wohngemeinde

Online-Service

Nachlassregelung: Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Sicherungs- und Steuerinventar, Mitwirkung bei der Erbteilung.

Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Bei der Erbschaftsbehörde der Gemeinde.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich bei der Erbschaftsbehörde der Gemeinde.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

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