Bestatter Eins Logo

Bestatter im Kanton Freiburg

Hilfreiche Informationen und lokale Bestattungsunternehmen im Kanton Freiburg

Todesfall im Kanton Freiburg: Friedensgericht, Gemeinde und die ersten Schritte

Was im zweisprachigen Kanton Freiburg nach einem Todesfall gilt – Zivilstandsamt, Friedensgericht (Justice de paix) für den Nachlass, Gemeinde für Friedhof und Grab – vom Sensebezirk bis in die Gruyère.

Wer ist im Kanton Freiburg wofür zuständig?


Die Ärztin oder der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – zu Hause der Hausarzt oder der Notfalldienst, im Spital und im Heim das Personal. Das Zivilstandsamt beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; die Meldung erledigen in der Praxis Spital, Heim oder das Bestattungsunternehmen. Der Kanton arbeitet zweisprachig – Dokumente erhalten Sie auf Deutsch oder Französisch.

Für den Nachlass ist im Kanton Freiburg das Friedensgericht (Justice de paix) des Bezirks zuständig, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat: Es eröffnet Testamente und Erbverträge, stellt Erbbescheinigungen aus, nimmt Ausschlagungen entgegen und ordnet das Inventar an. Ein zu Hause gefundenes Testament gehört unverzüglich dorthin.

Friedhof und Bestattung sind Sache der Wohngemeinde: Grabarten, Ruhezeiten, Termine und Gebühren stehen in ihrem Friedhof- und Bestattungsreglement; Ansprechstelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Stadt Freiburg führt beim Friedhof Saint-Léonard das Krematorium des Kantons.

Das Bestattungsunternehmen koordiniert alles Übrige – Überführung, Versorgung, Todesmeldung, Termine mit Gemeinde, Pfarrei und Krematorium, Inserate und Drucksachen – und ist rund um die Uhr erreichbar. Im katholisch geprägten Freiburg läuft die Beerdigung mit Trauergottesdienst meist über die Pfarrei; freie Feiern sind ebenso möglich.

Welche Fristen gelten?


Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Die Bestattung findet meist innerhalb weniger Tage statt; den Rahmen setzt das Reglement der Gemeinde, für Kremationen der Terminplan des Krematoriums.

Die erbrechtlichen Fristen laufen über das Friedensgericht: Ein öffentliches Inventar verlangen Erben innert eines Monats, eine Ausschlagung erklären sie innert drei Monaten schriftlich. Wer vorher über Nachlasswerte verfügt, riskiert die stillschweigende Annahme der Erbschaft – bei unklarer Vermögenslage vorher nachfragen.

Ohne feste Frist, aber dringend: AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse informieren, dazu Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Vermieter. Der Todesschein ist dafür das Schlüsseldokument.

Kremation, Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab und Kosten


Auch im Kanton Freiburg wird die Mehrheit kremiert; die Erdbestattung hat in den katholischen Landgemeinden aber einen stärkeren Stand als in den Städten. Die Urne kommt ins Urnengrab, in eine Nische oder ins Gemeinschaftsgrab; weil für Urnen kein Friedhofszwang gilt, ist auch eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs möglich. Das Reihengrab für eine Erdbestattung stellt die Wohngemeinde; Ruhezeit und Unterhalt regelt ihr Reglement.

Kosten: Bestattungskosten werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt; reicht er nicht, tragen die Erben sie – auch bei Ausschlagung. Viele Freiburger Gemeinden übernehmen für Einwohnerinnen und Einwohner Teile der Grundleistungen; was genau, steht im Reglement. Können weder Nachlass noch Angehörige zahlen, sorgt der regionale Sozialdienst für eine würdige, einfache Bestattung. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, der Leistungen des Bestatters, Fremdkosten und Optionales getrennt ausweist.

Bestatter in Ihrer Region des Kantons Freiburg


Bestattungsunternehmen arbeiten regional und in der Sprache ihrer Region. Wählen Sie einen Bestatter, der Friedhöfe, Pfarreien und Gemeinden Ihrer Gegend kennt.

Stadt Freiburg und Saanebezirk – Fribourg.

Deutschfreiburg: Sense und See – Giffers und Murten.

Gruyère – Bulle.

Glane – Romont.

Vivisbach (Veveyse) – Châtel-St-Denis.

Lokale Informationen

Zuständige Behörden

Zivilstandsamt / Office de l'état civil

Online-Service

Beurkundet den Todesfall und stellt den Todesschein aus; zweisprachig.

Friedensgericht / Justice de paix Ihres Bezirks

Erbschaftsangelegenheiten: Testamentseröffnung, Erbbescheinigung, Ausschlagung, Inventar.

Gemeindeverwaltung / Friedhofverwaltung der Wohngemeinde

Friedhof, Grab, Termine und Gebühren nach dem Reglement der Gemeinde.

Wichtige Fristen

Todesfall beim Zivilstandsamt melden

innert zwei Tagen

Öffentliches Inventar verlangen

innert eines Monats

Beim Friedensgericht.

Erbschaft ausschlagen

innert drei Monaten

Schriftlich beim Friedensgericht.

Wichtige Kontakte

Sanitätsnotruf

Medizinischer Notfall

144(24/7)

Die Dargebotene Hand / La Main Tendue

Gespräch in Krisen, anonym

143(24/7)

Bestattungshilfe im Kanton Freiburg

Finden Sie qualifizierte Bestattungsunternehmen im Kanton Freiburg mit professioneller Betreuung.

Qualitätsstandards in Freiburg

7

Bestatter

7

Gemeinden

24/7

Notfallbetreuung

100+

Jahre Erfahrung

Unternehmenslandschaft Freiburg

1

Unternehmensgruppen

5

Eigenständige Betriebe

1

Filialen

Führendes Unternehmen: Hirter — Murten (Hauptsitz) mit 1 Standorten

7 Bestattungsunternehmen aus Freiburg sind bereits vertreten.

Positionieren Sie Ihr Unternehmen professionell im digitalen Umfeld. Der Eintrag ist kostenlos und für Schweizer Betriebe optimiert.

Kostenlosen Eintrag starten